Ausschankgenehmigung für den Verein

Der Ausschank alkoholischer Getränke ist in Vereinen oftmals wichtig, um mehr Geld in die Vereinskasse zu spülen. Doch für Feste und Feiern, die in der Öffentlichkeit stattfinden, ist eine Ausschankgenehmigung erforderlich. Wie du die Ausschankgenehmigung für deinen Verein bekommst, erfährst du in diesem Artikel.

Definition: Was ist eine Schankgenehmigung?

Die Schankgenehmigung ist in § 2 des Gaststättengesetzes definiert: Alle Vereine brauchen für den Ausschank alkoholischer Getränke eine Genehmigung. Das gilt auch für Vereine, die nicht rechtsfähig sind. Die Bedeutung des Begriffs „Ausschankgenehmigung“ ist vielen Vereinen unklar. Weil Vereinsorganisationen versuchen die Vereinskasse mit dem Verkauf von Speisen und Getränken zu verbessern, ist die Ausschankgenehmigung von Bedeutung. Findet der Ausschank in den eigenen Räumlichkeiten statt, ist eine Ausschankgenehmigung nicht erforderlich.

Veranstaltet der Verein öffentliche Events wie Turniere oder Stadtfeste und schenkt Alkohol aus, bei denen in der Regel vereinsfremde Personen Zugang haben, ist die Ausschankgenehmigung unumgänglich. Wenn dein Verein ein Sommerfest oder eine Weihnachtsfeier außerhalb der Vereinsgaststätte organisiert, ist die Schankerlaubnis ebenfalls notwendig. So oder so: Die Bedingungen für den Erhalt der Schankgenehmigung sollten Vereinen klar sein, um mögliche Probleme mit den Behörden zu verhindern.

Übrigens: Sofern ausschließlich Vereinsmitglieder Zugang zu den Räumlichkeiten haben, ist für Events keine Schankerlaubnis erforderlich. Dies gilt auch für Feiern, bei denen ein externer Raum außerhalb des Vereinsgeländes gebucht wird.

Bedingungen der Ausschankgenehmigung für Vereine

Die notwendigen Formulare sind in der Regel beim zuständigen Ordnungsamt zu finden. Oftmals lassen sich diese auf den Homepages herunterladen. Neben dem Formular braucht das Amt weitere Informationen wie z. B. den Veranstaltungsort. Auch der genaue Startpunkt und das Ziel bzw. der Zweck der Feier ist dabei anzugeben. Anschließend trifft das Ordnungsamt eine Entscheidung über die Schankgenehmigung des Vereins. Es kann sein, dass der Verein eine Liste mit allen angebotenen Speisen und Getränken übermitteln muss. Das ist zur Feststellung einer möglicherweise notwendigen Ausschankerlaubnis von Relevanz.

Was kostet die Schanklizenz für meinen Verein?

Die Kosten für die Schanklizenz sind abhängig von der jeweiligen Veranstaltungsgröße. Zudem hat jede Gemeinde andere Preise für die Lizenzausschankerlaubnis. Demnach liegen die Kosten für die Schankgenehmigung zwischen 20 und 200 Euro. Achte bei der Veranstaltung darauf, dass du neben alkoholischen auch alkoholfreie Getränke anbietest. Andernfalls kann es in einigen Gemeinden zu Preisaufschlägen kommen. Für die dauerhafte Genehmigung des Alkoholausschanks in der vereinseigenen Gaststätte, ist eine sogenannte Gaststättenkonzession notwendig. Die Beantragung der Gaststättenerlaubnis ist etwas komplexer.

Hinweis: Die Schankerlaubnis zu umgehen ist für den Verein keine gute Idee. Das Missachten des Gaststättengesetzes ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Eine solche Geldbuße ist für die finanziell meist klammen Vereine ein echtes Worst-Case-Szenario.

Was ist eine Gaststättenerlaubnis?

Die Gaststättenerlaubnis bzw. die Gaststättenkonzeption regelt, wer im Zusammenhang mit dem Gaststättengesetz in Deutschland Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr verkaufen darf. Dies gilt für alle Personen oder Organisationen, die eine Gaststätte, Kneipe oder ein Restaurant unterhalten. Per Gesetz unterhält jeder ein Gaststättengewerbe, der
  1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgibt,
  2. zubereitete Speisen an Ort und Stelle ausgibt und
  3. allen oder bestimmten Personenkreisen Zutritt gewährt.

Wer ein Gaststättengewerbe betreibt, braucht die Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Somit braucht der Verein zwingend eine Gaststättenkonzession, wenn
  1. alkoholische Getränke,
  2. eine allgemeine Gewinnerzielungsabsicht und
  3. Speisen sowie Getränke an jeden oder bestimmte Personen (Vereinsmitglieder) verkauft werden.
Hinweis: Auch wenn die Gaststätte nur für Vereinsmitglieder vorgesehen ist, braucht es eine entsprechende Gaststättenerlaubnis.

Die Vereinsgaststätte ist ein steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb, auch wenn die Einnahmen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Jeder wirtschaftliche Vorteil, der aus dem Vereinsheim erzielt wird, gilt für das Finanzamt als Gewinn. Demnach entsteht beim Betreiben einer Vereinsgaststätte automatisch eine Gewinnerzielungsabsicht.

Der Unterschied zwischen einer Gaststättenkonzession und einer Schanklizenz

Die Schanklizenz kann zeitlich begrenzt (z. B. Sommerfest oder Weihnachtsfeier) erworben werden, während die Gaststättenkonzession eine dauerhafte Erlaubnis ist. Die Schanklizenz braucht es immer, wenn alkoholische Getränke mit Gewinnerzielungsabsicht im öffentlichen Raum an vereinsfremde Personen verkauft werden. Ist die Veranstaltung nur für Vereinsmitglieder bestimmt, (auch außerhalb der Vereinsräumlichkeiten), braucht es keine Schanklizenz.

Wie lange ist die Ausschankgenehmigung gültig?

Es gibt die Möglichkeit eine Ausschanklizenz für eine einmalige Veranstaltung zu beantragen. Dies ist im Normalfall unkompliziert und braucht lediglich eine Vorlaufzeit von 2-3 Wochen. In diesem Fall hat die Ausschankgenehmigung auch nur für das einmalige Event Gültigkeit. Wenn du in deinem Vereinsheim dauerhaft Alkohol ausschenken möchtest, ist eine permanent gültige Ausschankgenehmigung erforderlich. Die erteilte Gaststättenkonzession ermöglicht dann das Ausschenken alkoholischer Getränke in der Vereinsgaststätte. Insbesondere wenn vereinsfremde Personen Speisen und Getränke kaufen können, ist die Gaststättenkonzession notwendig.

Darf ein Verein Essen verkaufen?

Bei der Frage, ob ein Verein Essen und Trinken verkaufen darf, geht es oft um kleine Verkaufsstände, die für Sommerfeste oder Turniere aufgestellt werden. Das beinhaltet oftmals den Verkauf von Kaffee, Kuchen, Brötchen und weiteren Snacks, um die Vereinskasse aufzufüllen. Eine Gaststättenkonzession wird benötigt, sobald die frisch zubereiteten Speisen (z. B. Waffeln) oder alkoholische Getränke verkauft werden. Auch, wenn die Vereinsveranstaltung nur einmal im Jahr stattfindet. Wenn der Verein regelmäßig Sportveranstaltungen abhält, ist es ratsam eine dauerhaft gültige Genehmigung zu besitzen.

Selbstverständlich muss sich der Verein auch an Hygienevorschriften halten. So müssen beispielsweise verderbliche Lebensmittel und Getränke gekühlt werden. Die genauen Vorschriften sind regional unterschiedlich, weshalb du dich im Vorfeld in deiner Gemeinde informieren solltest.

So wird der Erlös aus dem Verkauf von Essen und Trinken versteuert

Der Verkauf von Speisen und Getränken ist per Gesetz nicht einer gemeinnützigen Sport- oder Vereinsveranstaltung zuzuordnen. Das heißt: Der Erlös aus Essen und Trinken stellt eine steuerpflichtige Einnahme aus dem Geschäftsbetrieb dar. Das gilt auch, wenn du den Gewinn für gemeinnützige Zwecke, sprich für den eigenen Verein, einsetzt.

Speise und Getränke, die zum Mitnehmen verkauft werden, sind mit 7 % Mehrwertsteuer (MwSt.) zu versteuern. Für den Verzehr vor Ort fallen hingegen 19 % MwSt. an. Davon ausgenommen sind Milch und Milchprodukte, die immer mit 7 % zu versteuern sind.

Das Wichtigste auf einem Blick: Wie funktioniert das mit der Ausschankgenehmigung für den Verein?

  • Generell brauchen alle Vereine für den Alkoholausschank eine sogenannte Ausschankgenehmigung.
  • Wird Alkohol an jeden oder bestimmte Personen verkauft spielt es keine Rolle, ob es sich um eine dauerhaft betriebene Gaststätte oder ein einmaliges Event handelt.
  • Es braucht keine Ausschankerlaubnis, wenn der Alkohol ausschließlich in den Vereinsräumlichkeiten ausgeschenkt wird, oder gemietete Räumlichkeiten außerhalb des Vereins nur Vereinsmitgliedern zugänglich ist.
  • Die Gaststättenkonzession ist etwas anderes und wird grundsätzlich benötigt, sobald Speisen oder Getränke ausgegeben bzw. verkauft werden.
  • Die Schanklizenz kostet zwischen 20 und 200 Euro.
  • Die Schanklizenz kann für eine dauerhafte oder einmalige Erlaubnis beantragt werden.
  • Die Einnahmen werden vom Finanzamt als wirtschaftlicher Vorteil aus dem Geschäftsbetrieb angesehen und sind dementsprechend zu versteuern.

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