Definition: Was ist eine Schankgenehmigung?
Die Schankgenehmigung ist in § 2 des Gaststättengesetzes definiert: Alle Vereine brauchen für den Ausschank alkoholischer Getränke eine Genehmigung. Das gilt auch für Vereine, die nicht rechtsfähig sind. Die Bedeutung des Begriffs „Ausschankgenehmigung“ ist vielen Vereinen unklar. Weil Vereinsorganisationen versuchen die Vereinskasse mit dem Verkauf von Speisen und Getränken zu verbessern, ist die Ausschankgenehmigung von Bedeutung. Findet der Ausschank in den eigenen Räumlichkeiten statt, ist eine Ausschankgenehmigung nicht erforderlich.
Veranstaltet der Verein öffentliche Events wie Turniere oder Stadtfeste und schenkt Alkohol aus, bei denen in der Regel vereinsfremde Personen Zugang haben, ist die Ausschankgenehmigung unumgänglich. Wenn dein Verein ein Sommerfest oder eine Weihnachtsfeier außerhalb der Vereinsgaststätte organisiert, ist die Schankerlaubnis ebenfalls notwendig. So oder so: Die Bedingungen für den Erhalt der Schankgenehmigung sollten Vereinen klar sein, um mögliche Probleme mit den Behörden zu verhindern.
Übrigens: Sofern ausschließlich Vereinsmitglieder Zugang zu den Räumlichkeiten haben, ist für Events keine Schankerlaubnis erforderlich. Dies gilt auch für Feiern, bei denen ein externer Raum außerhalb des Vereinsgeländes gebucht wird.