Was ist die Übungsleiterpauschale?
Die Übungsleiterpauschale soll nebenberuflich Tätige wie z. B. Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher durch eine steuerliche Vergünstigung entlasten. Die gesetzliche Regelung erkennt damit Engagement in Kultur- oder Sportvereinen an und fördert es mit einem steuerfreien Einkommen, bis zu einem vorgesehenen Maximalbetrag. Die Höhe der steuerfreien Vergünstigung wird vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst. Im Jahr 2025 beträgt die Übungsleiterpauschale 3.000 Euro pro Jahr. Das sind 250 Euro im Monat.
Um von der Übungsleiterpauschale zu profitieren, müssen die Tätigkeiten in gemeinnützig anerkannten Bereichen durchgeführt werden. Was bedeutet das für die Engagierten in der Praxis? Bei Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale, musst du bis zum festgelegten Freibetrag das erhaltene Geld nicht versteuern. Von diesem direkten finanziellen Vorteil profitiert auch der Verein, weil auch dieser keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten hat.