Spendenrecht & Spendenbescheinigung im Verein einfach erklärt
Neben Mitgliedsbeiträgen und Sponsorengeldern leben viele Vereine und Verbände von Spenden. Doch wie geht man als Verein richtig mit Spenden um? In diesem Artikel erfährst du alles, was Sportvereine und -verbände zum Thema Spendenrecht und Spendenbescheinigung wissen müssen – denn hier warten einige Tücken, die du mit ein bisschen Know-how ganz entspannt meisterst.
Kostenlose Lerninhalte: Werde Teil der spized Club Academy!
Registrieren
Werde Mitglied der Club Academy
Welche Spendenarten gibt es?
Je nach Art der Spende unterscheidet sich das Vorgehen minimal – deshalb zunächst ein paar Definitionen. Das Spendenrecht unterscheidet für gemeinnützige Organisationen zwischen vier Arten von Spenden: Geldspende, Sachspende, Aufwandsspende und Vergütungsspende.
- Die Geldspende ist wie der Name richtig suggeriert, eine Geldüberweisung oder die Übergabe von Bargeld.
- Die Sachspende meint die Spende von Gebrauchsgegenständen, also zum Beispiel Geräte, Kleidung oder Möbel. Im Sportverein sind das natürlich auch Trikots. Einen Trikotsatz zu spenden bedeutet übrigens nicht, dass ihr euch als Verein (oder Team) das Trikot nicht selbst aussuchen könnt. In unserem Konfigurator könnt ihr euch kreativ im Design austoben und selbst gestalten – der Spender kommt danach einfach für die Kosten auf. Hier lassen sich bei Bedarf auch ganz einfach Name oder Logo des Spenders einbinden.
- Die Vergütungsspende bezeichnet eine Spende in Form von Arbeitszeit für den Verein, die die „arbeitende Person“ dem Verein quasi schenkt – also spendet. Er oder sie verzichtet damit auf seine Lohnentschädigung und kann dies mit einer Spendenbescheinigung vom Verein in seiner Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass im Vorfeld schriftlich eine angemessene Vergütung mit dem Verein vereinbart worden ist und die Person erst hinterher auf die Auszahlung verzichtet.
- Bei der Aufwandsspende verzichtet der oder die Spenderin auf die Rückerstattung von Ausgaben, die er oder sie für den Verein getätigt hat. Das können zum Beispiel Fahrten mit dem eigenen Auto für Vereinszwecke sein, Telefongebühren, Start- und Meldegelder bei Wettkämpfen, Portokosten oder das Kaufen von Bürobedarf für den Verein.
- Auf der Spendenquittung muss der Verzicht auf die Erstattung von tatsächlich bestehenden Ansprüchen sichtbar sein.
- Ein Rechtsanspruch des Spenders über den bestimmten Anspruch muss gegeben sein. Dieser ist entweder schon mit der Vereinssatzung gedeckt oder Verein und Spender schließen extra einen Vertrag.
- Der Verzicht auf die Vergütung darf nicht im Vorhinein vereinbart werden.
- Der Verein muss über die finanziellen Mittel verfügen, die Kosten zu erstatten.
- Der Spender muss seinen Anspruch schriftlich, freiwillig und innerhalb von drei Monaten formulieren.
Wichtig: Die Aufwandsspende setzt voraus, dass der Anspruch auf Vergütung zuvor rechtswirksam entstanden ist – also durch einen Vorstandsbeschluss oder eine Satzungsregelung. Wer als Ehrenamtler generell wissen möchte, welche steuerfreien Vergütungen ihm zustehen, findet im Artikel zur Ehrenamtspauschale 2026 die passenden Grundlagen – denn nur wer einen nachweisbaren Anspruch hat, kann diesen auch rechtswirksam zurückspenden.
Was ist der Unterschied zwischen Klein- und Großspenden?
Wie ist eine Spendenbescheinigung zu verbuchen?
Ganz einfach: Eine Spendenbescheinigung ist immer für das Jahr vom Verein zu verbuchen, in dem sie ausgewiesen wurde – unabhängig davon, ob der Spender angibt, für das vorherige oder das nächste Jahr spenden zu wollen. Spenden, die den Verein also zum Beispiel im Jahr 2025 erreichen, müssen zwingend auch im Jahr 2025 verbucht werden, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Grundvoraussetzung für eine nachvollziehbare Verbuchung von Spenden ist ein ordentlich geführtes Vereinskonto, auf dem Spendeneinnahmen klar von Mitgliedsbeiträgen, Ausschankerlösen und sonstigen Einnahmen getrennt erfasst werden – denn das Finanzamt erwartet im Prüfungsfall eine lückenlose Zuordnung jeder Spende zum entsprechenden Beleg.
Unter welchen Voraussetzungen darf der Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen?
- Gemeinnützigkeit: Der Verein muss seine Gemeinnützigkeit nachweisen können. Das erfolgt mit dem sogenannten Freistellungsbescheid, den das Finanzamt ausstellt, nachdem es die Gemeinnützigkeit erfolgreich geprüft hat. Alle fünf Jahre muss dieser Freistellungsbescheid erneuert werden.
- Korrekte Verwendung: Die Spenden werden für den gemeinnützigen Zweckbetrieb des Vereins verwendet. Ausnahme: Ein Spender wünscht ausdrücklich, dass seine Spende zum Vermögensaufbau genutzt wird – dann ist auch das zulässig.
- Freiwilligkeit: Die Spende erfolgt ohne irgendeine Art von Gegenleistung durch den Verein und ist freiwillig.
Genau hier liegt eine der Schwachstellen vieler Vereine: Fehler bei Spendenbescheinigungen fallen oft erst bei einer Steuerprüfung auf – zu einem Zeitpunkt, an dem Korrekturen kaum noch möglich sind. Die interne Kassenprüfung im Verein kann solche Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufdecken – vorausgesetzt, die Kassenprüfer haben auch Zugang zu den Spendenunterlagen und prüfen die Belegführung konsequent.
Gibt es Vorgaben, wie eine Spendenbescheinigung auszusehen hat?
Wer haftet für falsch verwendete Spenden und fehlerhaft ausgestellte Spendenbescheinigungen?
- offensichtlich natürlich die Steuernachzahlung mit pauschal 30 Prozent der Spendensumme, die in der fehlerhaften Spendenbescheinigung ausgewiesen wurde
- ggf. sogar der Entzug der Gemeinnützigkeit
- sowie eventuelle Schadensersatzforderungen und weitere rechtliche Konsequenzen
Ausstellerhaftung vs. Veranlasserhaftung
Jetzt wird es vor allem für den Vorstand bzw. die Person, die ihre Unterschrift unter die Spendenbescheinigung gesetzt hat, wichtig: Denn das Recht unterscheidet zwischen zwei Arten der Haftung – der Ausstellerhaftung und der Veranlasserhaftung.
Genau hier liegt eine der Schwachstellen vieler Vereine: Fehler bei Spendenbescheinigungen fallen oft erst bei einer Steuerprüfung auf – zu einem Zeitpunkt, an dem Korrekturen kaum noch möglich sind. Die interne Kassenprüfung im Verein kann solche Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufdecken – vorausgesetzt, die Kassenprüfer haben auch Zugang zu den Spendenunterlagen und prüfen die Belegführung konsequent.
Eine kompakte Übersicht zum Thema Spendenquittung bietet der Basisartikel Spendenquittungen im Verein: So füllen Vorstände Zuwendungsbestätigungen richtig aus.