Das Vereinsheim: Dreh- und Angelpunkt im Sportverein

Vereinsheim, Sportheim oder Klubheim: Jede Region bevorzugt einen anderen Namen für das wichtigste Gebäude in einem Sportverein. Vereinsheime sind aus einer Vereinsorganisation nicht wegzudenken. Wir liefern dir einen detailreichen Einblick rundum Vereinsheime im Amateursport.

Das Klubheim: Beliebter Treffpunkt der Mitglieder

Das Vereinsheim ist ein Ort, an dem sich das gesamte Vereinsleben widerspiegelt und somit der beliebteste Treffpunkt für die Mitglieder. Im Vereinsheim können Events wie Mannschaftsessen, Sitzungen und Weihnachtsfeiern stattfinden. Eltern und Spieler kommen hier während des Trainings- und Wettkampfalltags zusammen und verbringen eine gute gemeinsame Zeit. Ein gutes Clubheim schafft Identifikation und bindet die Mitglieder an den Verein. Im nachstehenden Artikel geben wir dir einen detaillierten Einblick in das Thema Vereinsheim und erläutern Wissenswertes rundum den Dreh- und Angelpunkt im Vereinsleben.

Vereinsheim: Ein multifunktionales und flexibles Gebäude

Ein Vereinsheim muss nicht zwingend gaststätten- oder kneipenähnlich sein. Es ist in der Regel ein multifunktionales Gebäude, welches auch Duschen, Umkleidekabinen oder Technikräume für Sportgeräte umfassen kann. Ebenso können Büroräume oder Sitzungszimmer Teil des Vereinsheims sein. Grundsätzlich gilt: Je größer und funktionaler das Vereinsheim ist, desto höher sind Anforderungen und Ansprüche des Vereins und der Verwaltung.

Das Vereinsheim unterhält sich keineswegs von allein. Es braucht jemanden, der sich um sämtliche Verwaltungsaufgaben kümmert. Idealerweise ist dies kein Vorstandsmitglied, weil ein solcher Posten bereits genügend Verantwortung mit sich bringt. Ein vom Vorstand bestimmter oder von den Mitgliedern gewählter Hauswart sollte beispielsweise Kleinreparaturen ausführen, Sicherheitsmängel erkennen und ausbessern sowie Reinigungsarbeiten übernehmen. Außerdem ist das Aufsetzen einiger Hausregeln ratsam, damit Mitglieder und Gäste sich entsprechend verhalten. Ein gutes Beispiel dafür ist, dass Mitbringen eigener Getränke zu verbieten, sofern das Vereinsheim einen Getränkeausschank anbietet.

Die Vereinsgaststätte: Was ändert sich, wenn Gastronomie im Vereinsheim betrieben wird?

Sobald das Vereinsheim einen Gastronomie-Betrieb darstellt, unterliegt die Gaststätte dem deutschen Gaststättengesetz (GastG). Unabhängig vom Gewerbebetrieb gelten die meisten Vorschriften dieses Gesetzes auch für Vereinsgaststätten. Aber auch an dieser Stelle lässt der Gesetzgeber in Bezug auf Vereine einige Lockerungen zu. Anders sieht es aus, wenn das Vereinsheim verpachtet ist. Der Gesetzgeber verpflichtet den Pächter den gesetzlichen Regelungen nahezu ohne Einschränkungen nachzukommen.

Das Vereinsheim vermieten und zusätzliche Einnahmen erzielen

Viele Vereinsheime verfügen über Räume, die für Veranstaltungen wie Geburtstage, Firmenevents oder Partys geeignet sind. Sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder treten häufig an den Verein heran, um Räumlichkeiten für verschiedene Anlässe zu mieten. Das sind selbstverständlich gern gesehene Einnahmequellen. Idealerweise verfügt der Verein über einen schriftlichen Vertrag, der Nutzung und Rückgabe der Räumlichkeiten klar regelt. Inhalte eines solchen Vertrages können sein:
  • Personenzahl
  • Nutzungsgebühr
  • Höhe der Kaution
  • Verpflichtung die erforderlichen Genehmigungen einzuholen (GEMA, Polizei, Ordnungsamt)
  • Allgemeine Verhaltensregeln im Hinblick auf Lärm, offenes Feuer, Rauchen, Pyrotechnik
  • Stornoregelungen
  • Haftungsfragen bei Personen- oder Sachschäden
  • Rückgabebedingungen wie z. B. Reinigung

Verkehrssicherungspflicht – Sicherheitsanforderungen des Vereinsheims

Der Betrieb des Vereinsheims erfordert Sicherheitsmaßnahmen, die nicht leichtsinnig behandelt werden sollten. Wer ein Grundstück oder ein Gebäude Dritten zugänglich macht, muss auch dafür sorgen, dass Personen keine Schäden durch vorhersehbare Gefahren erleiden. Gefahren, die es auszuräumen oder vor denen es zu warnen gilt, sind solche, die dem Nutzer nicht sofort erkennbar sind. Auch gegenüber den Vereinsmitgliedern ist die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten. Selbstverständlich muss das Vereinsheim bzw. die Vereinsanlage nicht gegen entfernt denkbare Schadensfälle abgesichert werden. Allerdings sind Vorkehrungen zu treffen, die Schäden aus voraussehbaren Gefahren verhindern. Solche Vorkehrungen können mitunter sein:
  • Streu-, Reinigungs- und Räumpflicht
  • Ausreichende Beleuchtung auf Fluren, Treppen und Gehwegen
  • Stolperfallen beseitigen
  • Standfeste Stühle, Tische und Tribünen
  • Mangelfreie Sportgeräte
  • Baustellen kennzeichnen und absichern
  • Sichern von gefährlichen Gegenständen, Maschinen und Flüssigkeiten
  • Bäume, Sträucher und Äste auf den Zustand kontrollieren
Wird das Vereinsheim an Dritte vermietet, müssen die Mieter sich auch um die Verkehrssicherungspflicht kümmern. Der Verein haftet lediglich für den ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes. Das heißt, dass der Verein für die einwandfreie Funktion der Bestuhlung und Beleuchtung verantwortlich ist.

So sieht ein mit Leben gefülltes Vereinsheim aus

Vereinsheime sind aus der Sportwelt nicht wegzudenken. Sie gehören zu jedem Amateurverein dazu und sind ein elementarer Bestandteil des Vereinslebens. Gerne geben wir dir einen Einblick, wer dein Vereinsheim mit Leben füllt. 

Die Wirte: Die Wirte sind oftmals ein Ehepaar, die den Laden seit 20 Jahren schmeißen. Sie bekommen rundum den Verein alles mit und sind hilfsbereite Menschen. So wird dir abends auch mal ein Taxi gerufen, wenn du zu tief ins Glas geguckt hast. Auch schreiben sie dir deine Getränke auf einen Deckel, wenn du am Monatsende mal knapp bei Kasse bist. Die Wirte sind Identifikation pur und spiegeln für viele das Gesicht des Vereins wider. Kurzum: Ohne die Wirte geht gar nichts! 

Die Stammgäste: Wenn die erste Mannschaft spielt, sind sie da und eröffnen die Partie mit einem kühlen Bier. Und das bei Wind und Wetter. Nach dem Spiel wird über die Ein- und Auswechslungen diskutiert, wie bei den Profis. Übrigens: Die Stammgäste wissen auch noch, wer in der B-Jugend im Pokalendspiel 1997 das entscheidende Tor geschossen hat!

Die Storymaker: Ehemalige Spieler, die in ihrer Amateurkarriere alles erlebt haben und den Aufstieg in die Kreisliga B nacherzählen, als wäre es ein Champions-League-Sieg gewesen. Pokalsiege und dramatische Relegationsspiele gehören natürlich auch dazu. Die Stammgäste und das Wirtspaar können die Geschichten inzwischen mitsingen. 

Das Team: Ob nun nach dem Training oder nach dem Spiel: Ein paar Getränke in gemütlicher Runde müssen sein. Der ein oder andere könnte sogar ganz auf Training und Spiel verzichten. Nach starken Leistungen auf dem Platz lassen die Trainer auch gerne mal ein Fässchen springen. 

Das Ehepaar: Er ist seit 50 Jahren Vereinsmitglied und genießt seine Freizeit als frisch gebackener Rentner. Sie ist ebenfalls in Rente und seit über 50 Jahren an seiner Seite. Beide kommen ein- bis zweimal die Woche, um stets das gleiche Gericht zu bestellen. 

Die „zweiten“ Männer: Die zweiten Männer sind oftmals Betreuer der Mannschaften, die das Herzstück im Teamgefüge ausmachen. Nach dem Spiel gibt es erstmal ein kaltes Bier gegen den Frust oder auf den Sieg – ganz gleich, wie das Team gespielt hat. Je später es am Abend wird, desto spendabler werden die Betreuer gegenüber den anderen Gästen.

Der weise Greis: Er kennt noch die Großväter heutiger Trainer und Spieler und hat auf Plätzen gespielt, die es gar nicht mehr gibt. Er erinnert sich daran, wie die Stimmung in Derby-Spielen war und erzählt über die alten Sportgrößen des Klubs. Selbst der Storymaker hält in so einem Moment inne und stimmt nickend zu. 

Die Kneipenzocker: Skat, Doppelkopf oder Rommé – jeden Freitag treffen sich die Zocker im Vereinsheim, um gemeinsam beim ein oder anderen Bier Karten zu spielen. 

Die Familie: Die Familie wohnt direkt am Fußballplatz und kommt regelmäßig mit den beiden Kindern. Sie haben nicht unbedingt etwas mit dem Sport zu tun, genießen aber das Flair des Vereins und die Kinder essen gerne Schnitzel mit Pommes.

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