Vorstandswahl im Verein: Wie läuft die Wahl ab?
Du möchtest wissen, wie eine Vorstandswahl im Verein funktioniert? In diesem Artikel erklären wir dir, auf was du bei der Wahl im Sportverein achten musst.


Der Vorstand repräsentiert die Werte und Ziele des Vereins und vertritt die Vereinsinteressen in sämtlichen Belangen. Damit ist der Vorstand das wichtigste Organ innerhalb einer Vereinsorganisation. In der Regel wird der Vorstand bei einer Mitgliederversammlung von den Vereinsmitgliedern gewählt. Doch wie funktioniert eine Vorstandswahl im Verein genau? Dass es transparent abläuft, liegt auf der Hand. Aber welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es zur Vorstandswahl im Sportverein und wie können sich Vereins- und Vorstandsmitglieder am besten auf die Wahl vorbereiten? In den nachstehenden Abschnitten erläutern wir dir alles Wissenswerte rundum eine Vorstandswahl im Verein.
Gesetzliche Vorgaben bei der Vorstandswahl im Verein
Der Gesetzgeber räumt den Vereinen im Hinblick auf Konzeption und Ausrichtung sehr viele Freiheiten ein. Es gibt lediglich Richtlinien und nur wenige strikte Regeln. Hier folgen einige wenige gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen:
- Bestellung durch Mitgliederversammlung: Der Vorstand ist durch die Mitgliederversammlung gewählt und wird somit zum Handeln legitimiert.
- Mehrheit der abgegebenen Stimmen: Der Vorstand wird durch die Mehrheit der Stimmen bestimmt. Das heißt, dass es mehr als 50 % Ja-Stimmen braucht. Die Vereinssatzung kann hier abweichende Regeln wie z. B. eine Zweidrittel oder Dreiviertel Mehrheit verlangen. Die Satzung regelt auch mögliche Stichwahlen bei Stimmengleichheit.
- Nicht stimmberechtigte Personen: Ein Vorstandsmitglied ist nicht berechtigt über seine eigene Entlastung abzustimmen.
- Abweichungen durch die Vereinssatzungen: Abgesehen von der fehlenden Stimmberechtigung zur Entlastung der eigenen Person, darf die Vereinssatzung von den anderen Pflichten abweichen.
Wahlberechtige und Leitung der Vorstandswahlen im Verein
Der Vorstand ist verpflichtet die Versammlungs- und Wahlleitung zu übernehmen. Oftmals besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, sodass der 1. Vorsitzende durch die Abstimmung führt. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag auch einen anderen Wahlleiter bestimmen.
Achtung: Per Mitgliederentscheid kann der Wahlleiter jederzeit (auch während der Versammlung) von seinen Aufgaben entbunden und durch eine andere Person ersetzt werden.
Auch die Wahlberechtigten werden in der Regel durch festgeschriebene Vorgaben aus der Satzung bestimmt. Im Vereinsrecht ist jedes Vereinsmitglied stimmberechtigt. Die Satzung nimmt für gewöhnlich Einschränkungen vor, indem einzelne Mitgliedsgruppen wie z. B. Kinder und Jugendliche von der Stimmabgabe ausgeschlossen sind. Das Stimmrecht muss persönlich ausgesprochen bzw. ausgeübt werden. Es sei denn die Satzung sieht Stimmrechtsübertragungen vor. Darüber hinaus wird zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterschieden:
Aktives Wahlrecht: | Passives Wahlrecht: |
Alle Mitglieder des Vereins | Ehrenmitglieder |
Fördermitglieder | |
Nicht entlastete Vorstandsmitglieder | |
Minderjährige |
Hinweis: Die „aktive Vereinsmitgliedschaft“ ist rechtlich nicht klar definiert. Die Satzung des Vereins muss regeln, welche Mitglieder aktiv und passiv zu werten sind.
Ablauf Vorstandswahl im Verein: So wird der Vorstand gewählt
Das Gesetz sieht beim Ablauf der Vorstandswahl im Verein lediglich vor, dass der Vorgang ersichtlich, fair und korrekt vonstattengeht. Stimmzettel müssen also für die Wahl des Vorstands vorbereit und fälschungssicher sein. In der Praxis gibt es häufig keine Stimmzettel, sondern eine Abstimmung per Handzeichen. Auch das ist schlussendlich legitim.
Hinweis: Dürfen sich Mitglieder selbst wählen? Ja, selbstverständlich. Wer zur Wahl steht, darf sich selbst auch eine Stimme geben. |
Kandidaten für die Vorstandswahl im Verein – wer darf in den Vorstand gewählt werden?
Rechtlich betrachtet dürfen sogar Personen in den Vorstand gewählt werden, die kein Vereinsmitglied sind. In jedem Verein muss die Satzung festlegen, welcher Personenkreis für einen Vorstandsposten zur Wahl stehen kann. Ein Grund für die Zulassung von Nichtmitgliedern ist beispielsweise eine fachliche Eignung für ein bestimmtes Aufgabengebiet. In Sportvereinen ist eine besondere Qualifikation für die Vorstandsarbeit in der Regel nicht erforderlich.
Die Satzung kann Regelungen aufstellen, die die Vorstandswahl einer uninteressierten oder unbeteiligten Person verhindert:
- Nur volljährige Personen dürfen zur Vorstandswahl kandidieren.
- Nur volljährige Mitglieder sind stimmberechtigt.
- Kandidaten für den Vorstand müssen mindestens zwei oder drei Jahre Vereinsmitglied sein.
- Nichtmitglieder sind von der Vorstandswahl ausgeschlossen.
Wichtig ist, dass es eine Satzungsgrundlage gibt, die für die Mitgliederversammlung und die Vorstandswahl die Basis bildet.
Was passiert nach der Wahl des Vorstands im Verein?
Nach der Vorstandswahl muss das Ergebnis – sprich die Personen, die in den Vorstand gewählt wurden – namentlich im Vereinsregister gemeldet werden. Erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister verspätet oder gar nicht, droht ein Ordnungsgeld zwischen 5 Euro und 1.000 Euro. Auch auf die Dauer der Amtszeit hat der Gesetzgeber keinen Einfluss genommen. Wie oft eine Vorstandswahl im Verein durchzuführen ist oder wie lange eine Amtszeit dauern darf, wird in der jeweiligen Vereinssatzung geregelt. Ein gut organisierter Verein sollte aber regelmäßige Vorstandswahlen abhalten. Viele Organisationen veranstalten jedes Jahr eine Vorstandswahl, wobei immer nur eine bestimmte Anzahl des Vorstands zur Wiederwahl steht oder neu gewählt wird. Ein Jahr später stehen dann die restlichen Mitglieder zur Wahl. Eine Amtszeit dauert mit dieser Regelung jeweils zwei Jahre. Sollten Vorstandsmitglieder freiwillig ausscheiden oder nicht wiedergewählt werden, wird so nicht gleich der gesamte Vorstand ausgetauscht. Wichtig ist, dass solche Regelungen in der Vereinssatzung verankert sind.
Probleme bei der Vorstandswahl im Verein: Was tun, wenn die Wahl nicht korrekt ablief?
Probleme bei der Vorstandswahl in Sportvereinen können entstehen, wenn keine Mehrheit zustande kam. Die Vereinssatzung gibt Aufschluss darüber, was in einem solchen Fall zu tun ist. Die gängigste Verfahrensweise ist eine Stichwahl zwischen den beiden stärksten Kandidaten. Es gibt aber auch eine sogenannte „relative Mehrheit“. In diesem Fall hat der Kandidat auch gewonnen, wenn er weniger als 50 % Stimmen erhalten hat und gleichzeitig die Stimmenmehrheit bekommt. Ein solches Verfahren ist aber nur denkbar, wenn es mehr als zwei Kandidaten für einen einzigen Vorstandsposten gibt.
Darüber hinaus muss ein gewähltes Vorstandsmitglied die Wahl annehmen. Dies erfolgt nach der Wahl und ist in der Regel eine reine Formsache. Es ist sogar möglich, dass ein nichtanwesendes Mitglied in den Vorstand gewählt wird. Auch dieser muss die Wahl annehmen. Letztlich gibt die Vereinssatzung Aufschluss darüber, ob die Vorstandswahl korrekt abgelaufen ist. Nur wenn bei der Wahl nachweislich gegen die Vereinssatzung verstoßen wurde, sind rechtliche Schritte ratsam.
Vorstandsmitglied werden: Wie werde ich in den Vorstand meines Vereins gewählt?
Es gibt in ganz Deutschland wahrscheinlich keinen Amateur-Sportverein der überbesetzt ist und keine zusätzlichen Helfer sucht, die gerne Vereinsaufgaben übernehmen. Die meisten Mitglieder der Vereinsvorstände sind bereits in einem fortgeschrittenen Lebensalter und suchen händeringend nach jungen tatkräftigen Nachfolgern. Wer einen Vorstandsposten übernehmen möchte, hat es in der Regel nicht allzu schwer sein Ziel zu erreichen. Auf der anderen Seite wird in gut organisierten Vereinen auch nicht jeder gewählt, der als Erstes den Finger hebt und dabei sein möchte. Vorstandsarbeit ist repräsentativ und beinhaltet auch politische sowie gesellschaftliche Inhalte. Das bedeutet, dass es Lebens- und Berufserfahrung braucht, um sich im Vorstand zu entfalten. Idealerweise nutzt du deine Erfahrungen und dein Knowhow und bringst die Expertise mit in die Vorstandsarbeit ein. Du kannst gut mit Zahlen umgehen? Dann ist die Aufgabe als Schatzmeister im Verein vielleicht genau das richtige für dich. Du bist erfolgreicher Trainer oder Spieler im Verein? Dann passt die Aufgabe des Jugendleiters oder Jugendwarts sehr gut zu dir. Oder bist du im Vertrieb tätig und verfügst über ein ausgezeichnetes Netzwerk? Dann ist der Posten des 2. Vorsitzenden genau richtig, um für den Verein nachhaltige Sponsoring-Partner zu finden. Sei dir über deine Erfahrungen und Fachwissen bewusst und überlege, wie du deine Skills im Vorstand gewinnbringend einsetzen kannst. Dann sollte die Wahl in den Vorstand nicht allzu lange auf sich warten.