Werbung auf Fußballtrikots ist für alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften genehmigungspflichtig. Um eine Genehmigung für die Trikotwerbung zu erhalten, musst du zu Beginn der Spielzeit ein Antragsformular ausfüllen. Dies ist für den Fußballverband Mittelrhein (FVM) unter
www.fvm.de im Bereich „Service / Downloads“ [l1] zu finden. Im Seniorenbereich wird für das Genehmigungsverfahren eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich an die Spielklassenzugehörigkeit richtet und sich wie folgt darstellt:
- Kreisliga A, B, C oder D: 20,00 Euro
- Bezirksliga: 30,00 Euro
- Landesliga: 40,00 Euro
- Mittelrheinliga: 50,00 Euro
- Regionalliga: 100,00 Euro
Die Trikotwerbung im Juniorenspielbetrieb ist zwar genehmigungspflichtig, aber kostenfrei. Das Genehmigungsverfahren dient dazu, die bereits beschriebenen allgemeinen Vorschriften des DFB (Deutscher Fußball Bund) zu berücksichtigen. Generell wird die Genehmigung für die Dauer einer vollständigen Saison erteilt. Darüber hinaus ist der Werbepartner in der entsprechenden Rubrik des Spielberichtbogens bei jedem Spiel einzutragen. Im elektronischen Spielbericht ist dafür ein Bereich freigeschaltet, der Eingaben auf Wunsch speichert und diese für Folgespiele übernimmt. Der Verband kann etwaige Verstöße bei nicht genehmigter oder allgemein unzulässiger Trikotwerbung mit empfindlichen Ordnungsgeldern ahnden.
Übrigens: Die Einzelheiten zu erlaubter und unerlaubter Werbung auf dem Fußballtrikot, können innerhalb der Fußballverbände unterschiedlich sein. Du findest detaillierte Informationen in den jeweiligen Satzungen und Ordnungen der zuständigen Verbände.