Fehler Nr. 2: Fehler bei der Stimmenauszählung
An dieser Stelle geht es im Kern um die Frage, ob ein Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. Grundsätzlich ist jedes Mitglied stimmberechtigt. Allerdings kann die Satzung Abweichungen vorsehen, wie z. B. bei minderjährigen Mitgliedern oder vorgesehenen Mehrfachstimmrechten einzelner Mitglieder.
Welche Mehrheiten erforderlich sind, bestimmt die Vereinssatzung. Ist dort nichts geregelt, hilft ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch. Geht es nicht um Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins, wird ein Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Das bedeutet: Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen finden keine Berücksichtigung. Wirksam gefasst ist der Beschluss somit, wenn es mindestens eine Ja-Stimme mehr gibt als die Summe der Nein-Stimmen.
Hinweis: Häufig findet sich in der Vereinssatzung der Satz, dass „Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst werden.“ Erschienen sind auch Mitglieder, die ungültig abgestimmt oder sich enthalten haben. Folglich wäre ein Beschluss nur dann gültig, wenn es mindestens eine Ja-Stimme mehr gibt als die Summe der ungültigen Stimmen, der Enthaltungen und der Nein-Stimmen.
Angesichts dessen ist es zwingend notwendig, dass der Versammlungsleiter sich vorbereitend genau anschaut, welche Regelungen die Satzung vorsieht. So lassen sich einfache Fehler bei der Stimmauszählung vermeiden.
Unwirksam ist ein Beschluss auch, wenn nichtstimmberechtigte Personen abgestimmt haben und die Stimme von Bedeutung war. Es kommt immer wieder vor, dass Personen zur Mitgliederversammlung erscheinen, die Nichtmitglied und auch keine vertretungsberechtigte Person des Mitglieds sind. Diese sind auch mit Vollmacht nicht stimmberechtigt, es sei denn, die Satzung sieht dies ausdrücklich so vor.
Übrigens: Hybride und virtuelle Versammlungen sind seit dem Jahr 2023 auch ohne Satzungsänderung zulässig. Für rein virtuelle Versammlungen, ohne dass Personen auch in Präsenz zusammenkommen, gilt das aber nur, wenn die Mitgliederversammlung im Vorfeld dem mehrheitlich zugestimmt hat.
Tipps für Vorstände: Abstimmungen klar und nachvollziehbar durchführen
Vor Beginn der Versammlung sollte der Versammlungsleiter die Abstimmungsregeln genau erläutern. Prüfe anhand der Satzung, welche Mehrheiten (einfache, absolute, qualifizierte) erforderlich sind. Führe eine Anwesenheits- und Stimmberechtigungsliste, um unberechtigte Stimmen auszuschließen. Lass die Auszählung durch zwei Personen oder ein Wahlkomitee kontrollieren, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Dokumentiere das Ergebnis klar im Protokoll. Bei wichtigen Beschlüssen kann auch ein Notar oder ein unabhängiger Wahlleiter hinzugezogen werden.