Datenschutz für Vereine: Mustervorlage und Checkliste für eure Datensicherheit

Der Datenschutz in Vereinen ist ein wichtiges Thema und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. In diesem Artikel erfährst du alles zum Thema, inklusive Datenschutzmustervorlage und Checkliste!

Der Datenschutz in Vereinen ist ein wichtiges Thema und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. In diesem Artikel erfährst du alles zum Thema, inklusive Datenschutzmustervorlage und Checkliste!

Datenschutzerklärung im Verein: Rechtliche Grundlagen

Die Datenschutzerklärung wirkt für viele Vereine erst einmal abschreckend. Zu komplex und unübersichtlich scheint das Thema DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zu sein, was gerade in ehrenamtlichen Bereichen Berührungsängste erklärt. Das Ziel des Datenschutzes ist es, Mitglieder des Vereins über den Umgang ihrer personenbezogenen Daten aufzuklären. Aus Artikel 13 der DSGVO geht die Verpflichtung zur Erstellung einer Datenschutzerklärung hervor – auch für Sportvereine, unabhängig von deren Größe. In diesem Zusammenhang gibt es immer wieder Begrifflichkeiten, die wir gerne im nachstehenden Absatz erläutern:

  • Personenbezogene Daten: Dies sind alle Informationen, die sich einer identifizierten oder identifizierbaren Person zuordnen lassen. Das heißt, dass diese Daten Rückschlüsse auf die Person ziehen können. Dazu gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Beruf oder Telefonnummer. Letztlich ist nahezu jede Information über eine Person personenbezogen und somit für den Datenschutz im Verein relevant.
  • Verarbeitung von Daten: Hier geht es um den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das beginnt bei der Datenerhebung und endet mit deren Löschung. Dazwischen gibt es das Verfassen, Ordnen, Speichern, Verändern oder Übermitteln von Daten. Die Datenschutzerklärung muss entsprechend bereitstehen.
  • Verantwortliche: Verantwortlich sind immer Personen, die über Zweck und Mittel zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten entscheiden. In Vereinen sind dies oftmals Vorstandsmitglieder.
  • Einwilligung: Sobald die betroffene Person einwilligt, ist dies als Einverständnis zur konkreten Datenverarbeitung zu verstehen. Dafür muss die Person zuvor informiert worden sein und aktiv zugestimmt haben. Für eine aktive Zustimmung braucht es beispielsweise das Ankreuzen eines Kästchens.


Welche Daten sammeln Vereine?

Das Sammeln von Daten beginnt in Vereinen bereits bei der Anmeldung neuer Mitglieder. Namen, Adressen, Geburtsdaten und Kontodaten werden zu Verwaltungszwecken von jedem Mitglied erhoben. Die DSGVO stellt sicher, dass sämtliche Daten verantwortungsvoll verarbeitet werden, was Transparenz und Vertrauen zwischen Mitgliedern und dem Verein schafft. Auch E-Mail-Adressen, die zur Kommunikation notwendig sind oder Fotos aus Training bzw. Wettkämpfen umfassen personenbezogene Daten, die das Einhalten der DSGVO notwendig machen. Hinzu kommt, dass Sportvereine in der Regel an Wettkämpfen bzw. am Spielbetrieb teilnehmen. Hier benötigen die zuständigen Sportverbände ebenfalls Daten der Mitglieder, um einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb durchführen zu können.


DSGVO: Was Vereine besonders beachten müssen

Dies DSGVO sieht für alle Vereine eine verpflichtende Erstellung der Datenschutzerklärung vor. Das heißt: Sobald personenbezogene Daten erhoben werden, muss der Verein der betroffenen Person eine Datenschutzerklärung vorzeigen. Und weil das Erheben personenbezogener Daten im Vereinsalltag unausweichlich ist, ist die DSGVO auch in Sportorganisationen von Relevanz. Die DSGVO regelt außerdem, welche Informationen den Personen zur Verfügung gestellt werden müssen. In diesem Zusammenhang sind zwei Faktoren entscheidend:

  • Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage ist im Zuge der Datenverarbeitung stets zu benennen. Hier kann beispielsweise Paragraf 6 der DSGVO als rechtlicher Hinweis ausformuliert werden. Die Rechtsgrundlage weist darauf hin, in welchen Fällen personenbezogene Daten vom Verein erhoben und verarbeitet werden dürfen.
  • Mitgliederrechte: Hierzu zählen das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten zur Person, das Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten und das Recht auf Datenübertragung. Darüber hinaus gibt es ein Widerspruchsrecht, welches im Text besonders hervorgehoben werden muss.

Darüber hinaus sind folgende Informationen wichtig:

  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, falls vorhanden.
  • Sofern die Datenübermittlung an Server im Nicht-EU-Ausland vonstattengeht, ist ein entsprechender Hinweis zu vermerken.
  • Erläuterungen zur Datenspeicherung. Grundsätzlich gilt: Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden, erfolgt die Löschung.

Hinweis: Generell ist immer die Einwilligung der Mitglieder einzuholen. Das gilt besonders für das Veröffentlichen von Fotos auf der Webseite oder auf Social-Media-Kanälen.


Wie lange ist die Datenspeicherung zulässig?

Die Datenspeicherung ist solange zulässig, wie diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, notwendig sind. Das lässt in Bezug auf die Datenlöschung beim Austritt der Mitglieder etwas Handlungsspielraum. Generell können Mitglieder ihre erteilte Zustimmung jederzeit zurücknehmen, womit der Verein ein effizientes Bearbeitungs- und Reaktionsmanagement beachten sollte. Wie bereits erläutert, empfiehlt sich die umgehende Löschung der Daten, sobald das Mitglied aus dem Verein ausscheidet.

Tipp: Sorgt im Verein dafür, dass der Zugriff auf vollständige Mitgliederdaten auf einen geringen Personenkreis beschränkt ist. Weder jeder Trainer noch jedes Vorstandsmitglied braucht Zugriff auf sämtliche personenbezogene Daten. Ein eingeschränkter Zugriff verringert das Fehlerpotenzial und schützt die Daten besser vor Missbrauch.


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Datenschutz-Stolperfallen im Vereinsalltag

Sicherlich haben die meisten Sportvereine eine Datenschutzerklärung im Vereinsalltag integriert, denn das Thema ist per se nichts Neues. In jeder Organisation gibt es Stolperfallen, die im Eifer des Gefechts nicht direkt auffallen. Typische Fehler beim Datenschutz in Vereinen, haben wir in den nachstehenden Abschnitten für euch herausgearbeitet.

Excel-Listen

Excel-Dateien werden zur Verwaltung und Übersicht (z. B. für Beiträge oder Turniere) häufig erstellt und mit Daten (Namen, Adressen, Kontoverbindungen) versehen. Oftmals liegen solche Listen ohne Absicherung in der Cloud. Manchmal werden die Excel-Dateien auch per Mail hin und her geschickt. Das ist nicht DSGVO-konform, weshalb Listen auf einer Cloud mit Absicherung und eingeschränkten Personenzugriff hinterlegt werden sollten.

Fotos auf Social Media

Ein Schnappschuss vom letzten Sieg des Teams ist schnell gemacht und mit wenigen Klicks auf allen zugängigen Online-Plattformen hochgeladen. Doch hierfür braucht der Verein das Einverständnis von allen abgebildeten bzw. erkennbaren Personen. Wenn ihr als Verein mit Social Media arbeitet, solltet ihr im Vorfeld mit den Teams sprechen und eine Einverständniserklärung einholen.

Hinweis: Die abgebildeten Personen haben jederzeit die Möglichkeit das Löschen des Fotos oder Videos zu erwirken. Das kann vorkommen, wenn eine Person in einer unglücklichen Art und Weise dargestellt ist und nicht möchte, dass jeder (z. B. Arbeitgeber) Einblicke in private Aktivitäten erlangt. Unabhängig von der Einverständniserklärung, ist in solchen Fällen das Löschen des Fotos oder Videos durch den Verein vorzunehmen.

Zugang zu den Mitgliedsdaten

Oftmals sind die Mitgliedsdaten so lapidar abgespeichert, dass alle oder sehr viele Personen Zugriff haben. Das erhöht das Fehlerpotenzial und macht die Daten anfälliger für Angriffe von außerhalb. Sorgt dafür, dass nur ein eingeschränkter Personenkreis sämtliche Daten der Vereinsmitglieder einsehen kann. Idealerweise ist es der Datenschutzbeauftragte und weitere Personen, die alle Daten benötigen und mit diesen auch arbeiten.


Löschung der Mitgliedsdaten

Die Datenerhebung ist zulässig, solange diese dem Zweck dient, für den die Daten erhoben wurden. In Sportvereinen endet der Zweck grundsätzlich nach dem Vereinsaustritt bzw. der Kündigung der Mitgliedschaft. Es ist demnach zu empfehlen, dass die Person, die Vereinsabmeldungen bearbeitet, sich auch um die Löschung der Daten kümmert.


Datenschutzvorlage für Vereine: So kann eure Datenschutzerklärung aussehen


Inhalt                 

Text

Hinweis

1) Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher ist:
Vereinsname
Adresse
Telefon
E-Mail

Kontaktmöglichkeiten zum Datenschutzbeauftragten

Die Person soll wissen, wer verantwortlich ist und bei wem ggf. Rechte geltend zu machen oder Rückfragen zu stellen sind.

2) Herkunft personenbezogener Daten

Der Verein FC Ballfieber verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft (Daten aus dem Beitrittsformular). Außerdem werden Daten verarbeitet, sofern zum Zwecke der Mitgliedschaft erforderlich, um innerhalb der Verbände an Wettbewerben teilnehmen zu können.

Angaben zur Herkunft der personenbezogenen Daten sollte der Verein eingangs aufzeigen. In der Regel sind das Beitrittsformular und die Datenverarbeitung innerhalb der Verbände ausreichend.  

3) Kategorien der personenbezogenen Daten

·      Mitgliederverwaltung

·      Beitragsverwaltung

·      Versand von E-Mail-Informationen

·      Betrieb der Vereinswebseiten

·      Ggf. Social Media

Liste auf in welchen Vereinsbereichen personenbezogene Daten erhoben werden.

4) Zwecke für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Verein FC Ballfieber verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Mitglieder- und Beitragsverwaltung auf Grundlage der DSGVO (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Die Verarbeitung dient der Begründung und Durchführung des Vereinsverhältnisses, die in der Satzung beschrieben ist. Jeweilige Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung sind der Satzung zu entnehmen. Außerdem verarbeitet der Verein Daten zur Wahrung berechtigter Interessen (auch gegenüber Dritten), sofern dies mit Ihren Grundrechten im Einklang ist. Dazu gehören folgende Punkte:

·      Postalische Spendenwerbung

·      Durchführung der Buchhaltung über externe Dienstleister

·      Gewährleistung der IT-Sicherheit

 

Sobald die Einwilligung vorliegt, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgten, sind davon nicht betroffen.

 

Außerdem verarbeitet der FC Ballfieber personenbezogene Daten, die für das Erfüllen gesetzlicher Verpflichtungen, denen der Verein unterliegt. Dazu zählen steuerliche Verpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden.

Angaben zum Verarbeitungszweck und zur Rechtsgrundlage lassen sich zusammenführen

5) Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Siehe Abschnitt 4

Der Abschnitt ist von der Art diverser Verarbeitungstätigkeiten im Verein abhängig. Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, welche Rechtsgrundlagen über Art. 6 Abs. 1 der DSGVO Anwendung finden.

6) Empfänger der Daten

Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der satzungemäßen gesetzlichen Pflichten benötigen. Auch Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 der DSGVO können zu diesen Zwecken Ihre Daten erhalten (Unternehmen nennen).

Über die Empfänger von Daten braucht es nur eine Information, sofern es eine Weitergabe gibt. Ist die Zahl dem Empfänger zu umfangreich, können lediglich Kategorien (Branche, Sektor örtliche Lage) der Empfänger genannt werden.

7) Dauer der Speicherung

Der Verein speichert die Daten für die Dauer der Vereinsmitgliedschaft. FC Ballfieber unterliegt Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung betragen 6 bzw. 10 Jahre.

Für jeden Speicherzweck ist eine entsprechende Rechtsgrundlage und eine Speicherdauer anzugeben.

8) Betroffenenrechte und Beschwerderecht

Jede Person hat das Recht auf Auskunft, Berechtigung, Löschung sowie auf Einschränkung zur Verarbeitung. Die Rechte können gegenüber FC Ballfieber unter den Kontaktdaten in Abschnitt 2 geltend gemacht werden.

 

Sofern Sie der Auffassung sind, dass die Datenverarbeitung gegen das Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht sich bei einer Datenschutzbehörde zu beschweren. Hierzu gehört auch die folgende zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde:

Adresse und Kontaktdaten nennen

Die Nennung der Aufsichtsbehörde ist nicht zwingend erforderlich.

9) Freiwilligkeit der Datenbereitstellung

Im Rahmen der Mitgliedschaft müssen Sie nur Daten bereitstellen, die für die Begründing, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft erforderlich sind. Ohne diese Daten wird FC Ballfieber die Mitgliedschaft ablehnen oder beenden. Die Angabe darüberhinausgehender Daten ist freiwillig.

Falls es Mitteilungspflichten einzelner Daten gibt, sind diese hier zu nennen.

10) Übermittlung der Daten in ein Drittland

FC Ballfieber verwendet einen Server in den USA. Es ist nicht auszuschließen, dass das Unternehmen XY zu Wartungszwecken auf die gespeicherten personenbezogenen Daten zugreift.

Dies ist nur notwendig, wenn ein Server außerhalb der EU verwendet wird.

 

Wichtig: Die Vorlage gilt als Beispiel, und muss von jedem Verein angepasst werden!

Fotos der Vereinsmitglieder im Internet veröffentlichen

Viele Vereine möchten Präsenz auf Social-Media-Kanälen und der Vereinswebseite zeigen und brauchen dafür die Einwilligungserklärung der Mitglieder. Der Einfachheit halber etablieren Sportvereine etwaige Hinweise in der Datenschutzerklärung. Macht das Sinn? Jein. Die zweckgebundene Datenschutzerklärung für den Verein und das Veröffentlichen von Fotos oder Videos im Internet sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Das ist insbesondere für Minderjährige Mitglieder bzw. deren Eltern ein sensibles Thema. Die meisten Vereine betreiben in der Seniorenabteilung ein intensiveres Social-Media-Management. An dieser Stelle ist es sicherlich überlegenswert die Veröffentlichung der Bilder und Videos in der Datenschutzerklärung zu verankern. In den Juniorenformularen ist der Social-Media-Abschnitt dann herauszunehmen. Sollten Junioren-Teams ebenfalls Social-Media-Aktivitäten betreiben können an dieser Stelle gesondert Formulare zur Einwilligung eingeholt werden.


Checkliste: So setzt du Datenschutz im Verein erfolgreich um

Für den Datenschutz in Vereinen gibt es mittlerweile zahlreiche Tools bzw. Software, die beispielsweise die Daten ausscheidender Mitglieder automatisch löschen oder Dateien mit Passwörtern sicher in der Cloud abspeichern. Moderne Technik hilft Vereinen dabei nicht im Dickicht des Datenschutzes zu versinken und dem Kerngeschäft nachzugehen. Ebenso stehen die Landedatenschutzbehörden mit Rat und Tat jedem Verein zur Seite und unterstützen bei Unklarheiten. Mit dieser Checkliste ist dein Verein beim Thema Datenschutz in Zukunft sehr gut aufgestellt:

  • Datenschutzerklärung mit unserer Mustervorlage erstellen oder aktualisieren
  • Einwilligungen systematisch einholen und dokumentieren
  • Mitglieder- und Teamlisten schützen und absichern
  • Sensibel mit der Foto- und Videoverwendung umgehen
  • Datenschutzbeauftragten bestimmen
  • Für eingeschränkten Zugriff auf die personenbezogenen Daten sorgen


Fazit: Datenschutz ist ein ernstes Thema und keine schwer überwindbare Hürde

Der Datenschutz bzw. die DSGVO wirkt für Vereine auf dem ersten Blick, wie eine Hürde. Mit einigen Anpassungen im Vereinsalltag und einer ordentlichen Datenschutzerklärung, ist diese Hürde aber mit Leichtigkeit zu überwinden. Schon Kleinigkeiten, wie ein sensibler Umgang mit Team-Listen, sorgen für eine sichere Datenumgebung. In Anbetracht einer digitalisierten Welt und einer damit einhergehenden Sintflut an digitalen Fingerabdrücken im Internet, sollte der Datenschutz nicht als Hürde, sondern als Qualitätsmerkmal interpretiert werden. Heutzutage können Vereine eben auch mit einer guten und organisierten Herangehensweise beim Datenschutz punkten. Mitglieder betrachten dies immer mehr als vertrauensschaffend, was ein wichtiger Faktor für die Mitgliedergewinnung und -bindung ist.


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