Wenn der Ernstfall eintritt
Nicht erst seit der Dänische Nationalspieler Christian Eriksen bei der Fußball-EM 2021 mit einem Herzstillstand während des Spiels zusammenbrach ist klar: Erste Hilfe rettet Leben. Zum Glück sind es in den seltensten Fällen lebensbedrohliche Unfälle, die beim Sport passieren. Beim Kopfball-Versuch rauschen zwei Köpfe zusammen, beim Dribbling knickt das Knie weg und beim Hockey trifft der Schläger ganz unglücklich die Gegenspielerin anstatt des Pucks – alles schon passiert. Und wenn nicht einem selbst, dann vielleicht der Mitspielerin.
Wie wichtig Wissen über Erste Hilfe und die richtige Ausrüstung im Verein sind, wird spätestens in der Notsituation klar. Doch, ob euer Verein gut gerüstet ist für den Notfall, ist kein Zufall, sondern Planung. Wir fühlen uns alle wohler, wenn wir wissen, dass im Fall der Fälle Menschen ausgebildet sind, ein Notfall-Set bereitsteht und jeder weiß, wo der Defibrillator hängt. Basiswissen in Sachen Erste Hilfe ist zwar keine Pflicht, aber es schafft Sicherheit und Vertrauen. Wir zeigen euch, wie ihr das Thema Erste Hilfe im Sportverein richtig angeht und worauf zu achten ist.
Rechtliche Grundlagen
Das Wichtigste vorab: Erste Hilfe ist kein Kann. Jeder hat die Pflicht zur Hilfeleistung – das gilt auch im Sportverein. Das regelt § 323c des Strafgesetzbuches (StGB). Heißt vereinfacht: Wer in einer Notlage nicht hilft, macht sich strafbar (sofern die Erste-Hilfe-Leistung nicht zu gefährlich ist). Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob man ausgebildeter Ersthelfer oder komplett ahnungslos ist. Umso wichtiger ist es, sich selbst und die Vereinsmitglieder auf das Thema aufmerksam zu machen. Ein gutes – und vor allem gut kommuniziertes – Erste-Hilfe-Konzept im Verein ist daher sinnvoll.
In Deutschland gibt es für Vereine theoretisch keine Pflicht für einen Ersthelfer – anders als in Unternehmen. Wer aber eine Übungsleiterlizenz machen möchte, benötigt dazu einen Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt der Ausbildung nicht älter als zwei Jahre ist. Auch, wenn es nicht verpflichtend ist: Eine regelmäßige Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses empfehlen wir unbedingt – vor allem für diejenigen, die die Verantwortung für ein ganzes Team tragen. Vor allem Trainerinnen und Trainer im Kinderbereich tragen eine besondere Verantwortung – Stichwort Aufsichtspflicht. Denn beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen liegt die Verantwortung klar beim Verein und den verantwortlichen Personen – auch beim Thema Erste Hilfe.
Haftungsfragen sind grundsätzlich zweitranging, denn wer Erste Hilfe leistet, ist rechtlich abgesichert – auch wenn er oder sie etwas falsch macht, mit oder ohne Ausbildung. Denn im Ernstfall gilt: Fehler machen ist besser als nichts tun. Und bei unterlassener Hilfeleistung haftet im Zweifel der Verein, denn der Vereinsvorstand ist für die Sicherheit verantwortlich. Und das gilt nicht nur für Mitglieder, sondern auch für die Gäste von Veranstaltungen. Ob Turnfest, Weihnachtsfeier oder Tag der Offenen Tür: Ihr solltet als Verein immer darauf vorbereitet sein, dass sich jemand verletzt, und entsprechend Ersthelferinnen und Ersthelfer bereitstellen.