Das Bundesministerium der Finanzen hat den sogenannten Sponsoring-Erlass ins Leben gerufen. Darin ist die ertragsteuerliche Behandlung von Sponsoring genau geregelt.
Das Wichtigste dabei ist die genaue Trennung von Spenden und Sponsoring. Davon hängt nämlich ab, wie die Zuwendungen steuerlich behandelt werden.
Wir haben das für dich in dieser Tabelle zusammengefasst:
Sponsoring | Spenden |
- Gegenleistung muss nachweislich erbracht worden sein
- Sponsoringaufwendungen können als Betriebsausgaben verbucht werden
| - Eine Gegenleistung ist nicht erforderlich
- Spendensumme unterstützt den gemeinnützigen Zweck in voller Höhe
- Spenden sind steuerlich nur in bestimmten Höchstgrenzen abzugsfähig
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Da eine Spende eine freiwillige und unentgeltliche Ausgabe des Unternehmens ist, darf für das unterstützende Unternehmen nicht geworben werden. Spenden können bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, aber auch bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Zu beachten sind die Einschränkungen des § 10b EStG, vor allem die Höchstbeträge.
Bsp: Ein Heizungsbauer spendet 100 Euro für das neue Vereinsheim. Im Gegenzug erhält er eine Spendenquittung. Sein Name steht bei den Spendern. Es wird aber keine Werbeanzeige für den Handwerksbetrieb im Vereinsblatt oder auf der Homepage geschaltet.
Beim Sponsoring erhält das unterstützende Unternehmen eine Gegenleistung, die wiederum steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann. Bedeutet, dass der Sponsor seine Einkünfte durch Sponsoring senkt und somit auch die zu zahlenden Steuern. Im Gegensatz zu einer Spende, gibt es hier keine Höchstgrenze. Die „gekaufte“ Werbeleistung muss aber immer nachweisbar sein.
Bsp: Derselbe Heizungsbauer sponsert den Verein mit 1.000 Euro für neue Trikots. Auf diesen Trikots ist sein Logo aufgedruckt. Entsprechend muss eine Sponsoringrechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Bist du selbst Sponsor, musst du die abgesetzte Betriebsausgabe genau nachweisen können. Deshalb ist zunächst der Sponsorenvertrag wichtig. Darüber hinaus solltest du Rechnungen und Bilder der erbrachten Leistungen genau dokumentieren. Erhalten Sponsoren im Gegenzug Tickets, sollten Vereine eine Liste führen. Dort steht, wer wann welches Spiel besucht hat. Denn bei einer Steuerprüfung muss auch der Verein nachweisen können, welche Gegenleistungen es für das Sponsoring gab.
Praxistipp für Vereine: In vielen Unternehmen gibt es ein festes Marketing-Budget, in welchem auch Sponsorengelder schon ein Jahr im Voraus verplant werden. Es lohnt sich also, sich schon frühzeitig um Sponsoren zu kümmern. Viele Firmen haben am Ende des Jahres das Marketing-Budget noch nicht aufgebraucht. Somit solltet ihr gerade dann noch einmal aktiv werden, um
Sponsoren zu akquirieren.