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Sponsoring und Steuer – alles, was Sponsoren und Vereine dazu wissen müssen

Vom Sponsoring können Vereine, Sportler und Sponsoren gleichermaßen profitieren. Umso wichtiger ist es, dass auch damit verbundenen steuerlichen Anforderungen erfüllt werden. Wir zeigen dir, worauf du beim Sponsoring und Steuern als Verein oder Sponsor achten solltest.

Wichtige steuerliche Aspekte beim Sponsoring

Wenn ein Verein Sponsorengelder oder Sachwerte mit dem Aufdruck des Sponsors erhält, sind diese Zuwendungen umsatzsteuerpflichtig. Als Verein musst du demnach Umsatzsteuer auf die Einkünfte über das Sponsoring bezahlen. Entscheidend dafür, ob Umsatzsteuer fällig wird oder nicht, ist ein Leistungsaustausch. Dieser liegt vor, wenn der Sponsor für seine Unterstützung eine Gegenleistung bekommt.

Sponsoren selbst können die Umsatzsteuer der Sponsoringbeiträge als Vorsteuer abziehen. Darüber hinaus sind Sponsorengelder von Sponsoren als Betriebsausgaben auf die Einkommensteuer anrechenbar. 

Wichtig: Damit klar wird, wie oder ob das Sponsoring umsatzsteuerpflichtig ist, sollten Leistungen des Sponsors und mögliche Gegenleistungen des Vereins im Sponsoringvertrag genau aufgeführt werden.

Was bedeutet Sponsoring vertragsrechtlich? Vertragsrechtlich bedeutet Sponsoring, dass ein Vertragspartner dem anderen Vertragspartner finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Diese sind zweckgebunden und können Vereinsaktivitäten auf unterschiedlichen Ebenen fördern, z.B. sportlich (Sponsorengelder werden in bessere Trainer investiert) oder sozial (es wird ein Teamausflug gesponsert.)

Sponsoring Rechnung: So wird Sponsoring buchhalterisch behandelt

Die Buchhaltung deines Vereins muss Zuwendungen im Rahmen von Sponsoring genau erfassen. Die Basis dafür bildet der Sponsorenvertrag. Dort steht genau drin, welche Leistung der Verein für das Sponsoring erbringt. Darüber hinaus sind Zahlungsziele oder Prämien vertraglich genau definiert.

Für die Rechnungsstellung muss das Umsatzsteuergesetz berücksichtigt werden, genauer § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG.

Wichtig ist vor allem, dass eure Buchhaltung den Überblick über alle Buchungen und Rechnungen behält. So ist sichergestellt, dass auch die Zahlungsziele eingehalten werden. 
Grundsätzlich werden alle Sponsoring-Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt. Konkret bedeutet das: Erhaltet ihr 1.000 Euro von einem lokalen Handwerker für das Trikotsponsoring, müssen auf der Rechnung 190 EUR Umsatzsteuer addiert werden. Der Bruttorechnungsbetrag liegt dann bei 1.190 Euro.


Praktischer Tipp: 
Sucht euch am besten einen Steuerberater als Sponsor, der die Buchhaltung übernimmt. So ist sichergestellt, dass alle Abrechnungen korrekt erfolgen. Ihr könnt dabei einen sogenannten “Barter-Deal” eingehen. Hierbei handelt es sich um ein Tauschgeschäft, bei dem beide Seiten Leistungen im selben Gegenwert liefern, ohne dass Geld fließt. Im Falle des Steuerberaters würdet Ihr Steuerberatung gegen Werbeleistung als Tauschgeschäft bekommen.

Sponsoring Rechnung Vorlage

Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:

  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Rechnungsdatum
  • vollständiger Name und Adresse des Vereins
  • vollständiger Name und Adresse des Sponsors
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung (Sponsoring)
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung (Sponsoring)
  • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt (Brutto/Netto)
  • Zahlungsziel
  • mögliche Rabatte

Wichtig: Auch bei einem Barter-Deal stellt ihr eine Rechnung aus!

Was muss ich als Verein steuerlich beim Sponsoring beachten?

Das Bundesministerium der Finanzen hat den sogenannten Sponsoring-Erlass ins Leben gerufen. Darin ist die ertragsteuerliche Behandlung von Sponsoring genau geregelt. 
Das Wichtigste dabei ist die genaue Trennung von Spenden und Sponsoring. Davon hängt nämlich ab, wie die Zuwendungen steuerlich behandelt werden. Wir haben das für dich in dieser Tabelle zusammengefasst:

Sponsoring
Spenden
  • Gegenleistung muss nachweislich erbracht worden sein
  • Sponsoringaufwendungen können als Betriebsausgaben verbucht werden
  • Eine Gegenleistung ist nicht erforderlich
  • Spendensumme unterstützt den gemeinnützigen Zweck in voller Höhe
  • Spenden sind steuerlich nur in bestimmten Höchstgrenzen abzugsfähig


Da eine Spende eine freiwillige und unentgeltliche Ausgabe des Unternehmens ist, darf für das unterstützende Unternehmen nicht geworben werden. Spenden können bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, aber auch bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Zu beachten sind die Einschränkungen des § 10b EStG, vor allem die Höchstbeträge. 

Bsp: Ein Heizungsbauer spendet 100 Euro für das neue Vereinsheim. Im Gegenzug erhält er eine Spendenquittung. Sein Name steht bei den Spendern. Es wird aber keine Werbeanzeige für den Handwerksbetrieb im Vereinsblatt oder auf der Homepage geschaltet.

Beim Sponsoring erhält das unterstützende Unternehmen eine Gegenleistung, die wiederum steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann. Bedeutet, dass der Sponsor seine Einkünfte durch Sponsoring senkt und somit auch die zu zahlenden Steuern. Im Gegensatz zu einer Spende, gibt es hier keine Höchstgrenze. Die „gekaufte“ Werbeleistung muss aber immer nachweisbar sein. 

Bsp: Derselbe Heizungsbauer sponsert den Verein mit 1.000 Euro für neue Trikots. Auf diesen Trikots ist sein Logo aufgedruckt. Entsprechend muss eine Sponsoringrechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Bist du selbst Sponsor, musst du die abgesetzte Betriebsausgabe genau nachweisen können. Deshalb ist zunächst der Sponsorenvertrag wichtig. Darüber hinaus solltest du Rechnungen und Bilder der erbrachten Leistungen genau dokumentieren. Erhalten Sponsoren im Gegenzug Tickets, sollten Vereine eine Liste führen. Dort steht, wer wann welches Spiel besucht hat. Denn bei einer Steuerprüfung muss auch der Verein nachweisen können, welche Gegenleistungen es für das Sponsoring gab.

Praxistipp für Vereine: 
In vielen Unternehmen gibt es ein festes Marketing-Budget, in welchem auch Sponsorengelder schon ein Jahr im Voraus verplant werden. Es lohnt sich also, sich schon frühzeitig um Sponsoren zu kümmern. Viele Firmen haben am Ende des Jahres das Marketing-Budget noch nicht aufgebraucht. Somit solltet ihr gerade dann noch einmal aktiv werden, um Sponsoren zu akquirieren.

Was müssen Sponsoren bei der Steuer im Sponsoring berücksichtigen?

Als Sponsor kannst du die Aufwendungen für Sponsoring als Betriebsausgabe absetzen. Dafür wird der Nettobetrag vom Betriebsgewinn abgezogen. 

Die Kosten werden mit einer Einnahme-Überschuss- Rechnung zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Somit wird dein zu versteuerndes Einkommen automatisch reduziert und im Umkehrschluss auch die Steuerlast. 

Die Umsatzsteuerbeträge verrechnest du wie alle anderen Ausgaben mit Umsatzsteuer mit der Vorsteuer.

Fazit

Sponsoring ist für beide Vereine wie Sponsoren eine Win-Win-Situation. Wichtig ist dabei auch, dass steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Denn letztlich handelt es sich beim Sponsoring um eine Art Geschäft, bei dem Vereine für die finanzielle Unterstützung eine Gegenleistung erbringen.

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