Was ist eine E-Rechnung?
Die E-Rechnung steht ganz simpel für elektronische Rechnung. Bislang haben PDFs, JPEGs oder DOCs ebenfalls als elektronische Rechnungen gezählt – schließlich waren diese digitalisiert und wurden elektronisch versendet. Damit ist nun Schluss. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine E-Rechnung als solche, wenn sie in einem vorgesehenen elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden kann sowie eine elektronische Weitergabe möglich ist.
Zugegeben: Das strukturierte, elektronische Format klingt etwas befremdlich. Es ist aber der große Unterschied zu den bereits erwähnten Dateien. Denn: Die E-Rechnung stellt den Rechnungsinhalt in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format dar, der automatisiert weiterverarbeitet werden kann. Damit ist eine durchgehend digitale Bearbeitung – von der Rechnungsausstellung bis zur -begleichung – möglich.
Die Idee: Eine vollständige Digitalisierung der Prozesskette und damit eine Vereinfachung der Abläufe. Außerdem wird sichergestellt, dass Dokumente nicht mehr nachträglich veränderbar sind.
Auch interessant: Das maschinenlesbare Format ist ein XML-Datensatz und für den Menschen nicht ohne Weiteres lesbar. Das ist wie beim Editor deines Computers mit Tausenden Zahlen und Zeichen. Zur Auslesung braucht es dementsprechend eine unterstützende Software.