Der Schritt vor dem ersten Schritt: Was muss ich tun, bevor der Sportverein gegründet wird?
Vor der Gründung musst du dafür sorgen, dass genügend Gründungsmitglieder vorhanden sind. Dafür braucht es mindestens 7 Personen. Das ist eine überschaubare Anzahl und in der Regel sehr schnell erledigt. Es ist aber zu empfehlen, dass es bei der Vereinsgründung mehr als 7 Mitglieder gibt. Der Grund: Ihr müsst euch auf einen Vereinszweck einigen, sprich auf eine oder mehrere Sportarten, die der Sportverein anbietet. Und dieser Vereinszweck sollte in einem Geschäftsmodell münden, um wirtschaftlich überlebensfähig zu sein. Wenn du bei null anfängst, macht es sicherlich Sinn ein Einsparten-Sportverein zu sein. Sofern gewisse Abteilungen schon vorhanden sind oder waren, ist ein Mehrsparten-Sportverein sinnvoller. Der Vereinszweck ist der entscheidende Punkt, um den sich alles im Sportverein dreht. Ein entscheidendes Thema bei einer Neugründung könnte die Finanzierung von Trainingsgeräten sein. In einem Darts-Verein ist das schnell gelöst – im Handball oder Turnen kann das schon viel komplizierter sein.
Regeln bei der Gründung eines Sportvereins
Zunächst braucht der neugegründete Sportverein einen Namen. Dabei darf der Vereinsname für die Mitglieder in puncto Art, Größe, Zweck oder Alter nicht täuschend oder irreführend sein. Der Fußballverein darf demnach nicht FC Musterstadt 1889 heißen, wenn er gerade gegründet worden ist. Auch die geographischen Komponenten müssen passen.
Der Vereinszweck wird über die Satzung zu Papier gebracht. Es sind Mustersatzungen im Internet bzw. auf den Webseiten der Sportverbände zu finden. Die Mustersatzungen haben aber nichts mit deinem individuell stehenden Verein zu tun. Deshalb solltest du die Satzung nicht vollständig übernehmen. Denn die Satzung ist die Grundlage für die Prüfung der Gemeinnützigkeit. Die Satzung regelt Gebühren, Eintritte bzw. Austritte, Beiträge und vieles mehr.
Wer leitet den Verein? Die Postenverteilung im Sportklub
Die Satzung lässt in puncto Postenverteilung im Sportverein einen Freiraum zu, weil ihr selbst entscheidet, wie der Verein für die Zukunft ausgerichtet ist. Festgeschrieben ist nur eine Person, die im Vereinsregister eingetragen werden muss. Wie die Position heißt und wie viele Personen es sind, ist euch überlassen. Bei der Anzahl und Benennung der Posten hast du freien Gestaltungsspielraum.
Tipp: Sorgt für eine ungerade Anzahl an Vorstandsposten, weil somit Abstimmungen immer eine Mehrheit haben. Bei einer geraden Anzahl kann es zu Stimmengleichheit kommen und Entscheidungen ziehen sich unnötig in die Länge.
Die Gründungsversammlung – jetzt wird der Sportverein gegründet
In erster Linie ist allen Gründungsmitgliedern der Satzungsentwurf allen Gründungsmitgliedern des Sportvereins im Vorfeld zukommen zu lassen. Mittlerweile ist dies auch digital erlaubt. Das ist idealerweise vier Wochen vorher zu erledigen, damit auch jeder zur Gründung auch jeder anwesend sein und gewählt werden kann.
Die Gründungsversammlung läuft ähnlich wie eine Jahreshauptversammlung ab. Es braucht also einen Schriftführer, der ein Gründungsprotokoll anfertigt. Halte dabei zwingend fest, wie viele Mitglieder anwesend sind. Darüber hinaus müssen die Tagesordnungspunkte festgehalten sein. Wenn ein Sportverein gegründet wird, macht es Sinn ein Protokoll vorzufertigen. Weil klar ist, weshalb die Versammlung stattfindet, sind so nur einzelne Punkte zu ergänzen. Das macht die Arbeit wesentlich effizienter.
Zum Schluss darf die Vorstandswahl nicht fehlen, wo die Posten bei einer Neugründung im Idealfall vorher festgelegt wurden. Auch über die Mitgliedsbeiträge darf im Nachgang diskutiert werden. Sind die beschriebenen Vorgänge allesamt erledigt, müssen alle Gründungsmitglieder das Protokoll unterschreiben.
Kosten für die Vereinsgründung: Was passiert nach der Gründungsversammlung?
Nach der Gründung geht die Arbeit erst richtig los. Es geht jetzt darum, die Eintragung ins Vereinsregister voranzutreiben, um die Gründung Dingfest zu machen. Folgende Schritte musst du dabei beachten:
- Die Satzung und das Gründungsprotokoll sind beim Notar einzureichen.
- Der Notar meldet die Eintragung beim Vereinsregister und dem zuständigen Amtsgericht.
- Der Vorgang muss bei einem Notar durchgeführt werden.
- Die Kosten sind mit ca. 250 Euro überschaubar.
- Zukünftige Satzungsänderungen müssen ebenfalls über den Notar durchgeführt werden und kosten ca. 80 Euro.
Nach dem Antrag auf Eintragung, heißt es erstmal warten. Idealerweise lässt du den noch nicht eingetragenen Verein vier bis sechs Wochen ruhen. Der Grund: Der Verein ist noch nicht eingetragen und ist somit nicht geschäftsfähig – es können Haftungsprobleme entstehen, die ein enormes Verhängnis für den Verein wären. In der Zwischenzeit kannst du dich aber um den Status der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Gemeindeamt kümmern. Dafür braucht ihr folgende Unterlagen:
- Antrag auf Freistellung der Körperschaftssteuer
- Satzung
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Wahlprotokoll
- Vereinsregisterauszug (notarielle Beglaubigung des Antrags)
- Beitragsordnung
- Tätigkeitsbericht
In den meisten Fällen befreit das Finanzamt den gemeinnützigen Sportverein von den Registergebühren. Hier lassen sich 80 Euro sparen. Das Finanzamt wird alle drei Jahre den Status der Gemeinnützigkeit überprüfen. Idealerweise lässt du die Satzung schon vor der Gründung vom Finanzamt durchchecken.