Zwei Vereine – doppelte Power?
Ob das Kinderturnen, die Fußballsparte oder der Aerobic-Kurs: Der Sport steht im Verein im Mittelpunkt. Ein Thema, das allerdings jeden Vereinsvorstand beschäftigt, sind die Finanzen. Heutzutage ist es schwierig den Verein allein durch die „normalen“ Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge finanziell auf gesunde Beine zu stellen. Fördermittel sind stark begehrt und reichen meist nicht aus, um größere Projekte zu finanzieren. Was aber tun, wenn der neue Kunstrasen kommen soll, oder das Vereinsheim seit Jahren sanierungsbedürftig ist?
Originelle Einnahmequellen sind mehr oder weniger schnell gefunden: ein großes Sportfest wird organisiert, ein Spendenlauf veranstaltet, oder Merchandising in großem Stil verkauft. Der Haken an diesem Glücksfall: Wenn die Einnahmen über eine bestimmte Grenze steigen, muss gehandelt werden. Als gemeinnütziger Verein darf der Verein zwar Einnahmen erzielen, aber nur bis zu einer Freigrenze von aktuell 45.000 Euro (gemäß § 64 Abs. 3 der Abgabenordnung). Wird diese Grenze überschritten, werden alle Einnahmen steuerpflichtig – inklusive Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerpflicht. Im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust der Gemeinnützigkeit, wenn die Einnahmen nicht satzungsgemäß verwendet werden. Spätestens jetzt stellt sich dem Vorstand die Frage: Brauchen wir einen Förderverein?
Der Vorteil liegt offensichtlich auf der Hand: Der Förderverein kann wirtschaftlich tätig sein, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Hauptvereins gefährdet wird. Die Einnahmen werden als Spenden oder Zuschüsse an den Hauptverein weitergeleitet. Der Hauptverein konzentriert sich auf das Wesentliche: den Sport. Die Entscheidung klingt einfach. Inwiefern neben diesem entscheidenden Vorteil aber auch Nachteile mit der Gründung eines Fördervereins einhergehen, schauen wir uns jetzt an.
Hauptverein: Die klassische Struktur
Der Hauptverein ist der eigentliche Sportverein, der im Vereinsregister eingetragen ist und den Sportbetrieb organisiert. Er übernimmt alle sportlichen und organisatorischen Aufgaben, wie die Planung und Durchführung von Training und Wettkämpfen, die Betreuung der Mitglieder oder die Organisation von Vereinsveranstaltungen.
Bis zu der Freigrenze von 45.000 Euro (Stand: 2025) darf der Hauptverein als gemeinnütziger Verein steuerfrei bzw. steuerbegünstigt Einnahmen erzielen – unter bestimmten steuerlichen Bedingungen. Dabei werden vier Bereiche unterschieden: der ideelle Bereich (das sind etwa Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse), die Vermögensverwaltung (z. B. Mieteinnahmen oder Zinsen), der Zweckbetrieb (Einnahmen, die unmittelbar mit dem Sportbetrieb zu tun haben – steuerbegünstigt) und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (z. B. Einnahmen aus Festen, Werbung, Merch). Für diesen wirtschaftlichen Betrieb gilt die besagte 45.000 Euro-Freigrenze. Der finanzielle Spielraum für den Hauptverein ist also begrenzt und stark reguliert. Kalkulieren Vorstand und Schatzmeister mit zukünftigen Einnahmen, die in diese Höhen schießen, stellt sich spätestens jetzt die Frage nach einem Förderverein.
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Förderverein: Die unterstützende Kraft im Hintergrund
Erstmal zu den Basics: Ein Förderverein ist ein eigenständiger, gemeinnütziger eingetragener Verein, dessen Zweck in der finanziellen Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen liegt. Das kann der Hauptvereins sein, aber auch andere Vereine, Kindergärten, Schulen oder Forschungseinrichtungen.
1. Schritt: Die Gründung Der Förderverein ist genauso ein Verein wie der Hauptverein. Mit dem Eintrag ins Vereinsregister erlangt ein Förderverein die gleichen Rechte und Pflichten wie der Hauptverein. Eine Besonderheit bei der steuerlichen Behandlung gibt es jedoch: Nach § 57 der Abgabenordnung (AO) gilt, dass ein Förderverein gemeinnützig sein kann, auch wenn er selbst nicht unmittelbar einem gemeinnützigen Zweck dient, sondern „nur“ Sachmittel oder Gelder für andere gemeinnützige Organisationen beschafft. Die Hauptaufgabe des Fördervereins ist also, (finanzielle) Mittel für eine andere gemeinnützige Organisation zu beschaffen. Er muss nicht direkt gemeinnützige Zwecken dienen, um gemeinnützig zu sein. Das ist der zentrale Unterschied zwischen Förderverein und Hauptverein.
Der Vorteil, als Verein einen Förderverein zu gründen, liegt also in der doppelten Steuervergünstigung. Denn der Förderverein kann ebenso wie der Hauptverein bis zur Freigrenze von 45.000 Euro wirtschaftlich tätig sein – bei Einnahmen darüber hinaus wird auch er körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig. So stellt er sicher, dass die Gemeinnützigkeit des Hauptvereins nicht gefährdet wird. Die Einnahmen gibt er als Spenden oder Zuschüsse weiter. Übrigens geht es hier nicht nur um Geld: Auch Sachmittel, Personal oder Räumlichkeiten dürfen begünstigten Organisationen, wie dem Hauptverein, zugutekommen.
2. Schritt: Die Satzung Auch in Sachen Gründung gelten dieselben Voraussetzungen für den Förderverein wie für einen „normalen“ Verein: Es gelten die Bestimmungen für eingetragene Vereine, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Eine Gründungsversammlung mit mindestens sieben Mitgliedern, der Wahl eines Vorstands und der Verabschiedung einer Satzung ist daher der erste Schritt (§26 BGB).
Achtung bei der Formulierung der Satzung, denn hier gelten aufgrund des Zweck des Fördervereins andere Anforderungen. Der Förderverein erhält nur dann den Status der Gemeinnützigkeit, wenn seine Satzung den steuerlichen Mindestvorgaben entspricht und erkennbar ist, dass gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Nur Fördervereine, die ihre Gelder an gemeinnützige Organisationen (oder Organisationen, die ihre Mittel für gemeinnützige Zwecke einsetzen) weitergeben, können als gemeinnützig eingestuft werden. Das ist unbedingt in der Satzung des Fördervereins zu formulieren. Außerdem muss die Satzung ausdrücklich regeln, dass die Mittel des Fördervereins an eine andere Körperschaft – also zum Beispiel den Hauptverein – weitergegeben werden. Dabei ist zu definieren, an welche Organisation(en) die Gelder fließen bzw. für welche Zwecke die Mittel verwendet werden sollen. Wichtig: die entsprechenden Formulierungen der gemeinnützigen Satzungszwecke in den Satzungen von Förderverein und begünstigter Organisation (also z.B. Hauptverein) müssen deckungsgleich sein.
Viele Details sind rechtlich vorgegeben. Trotzdem ist es ratsam, wenn möglich, nicht zu sehr ins Detail zu gehen, möglichst viele Ziele und wenige Bestimmungen zu definieren – das schränkt den Förderverein im laufenden Betrieb später nicht unnötig ein.
Unser Tipp: Unbedingt rechtliche Unterstützung einholen bei der Gründung und Formulierung der Satzung. Stimmt euch auch mit dem Finanzamt vor Verabschiedung der Satzung ab. Der neu gewählte Vorstand meldet den Förderverein im Vereinsregister an und beantragt beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit. Hier seid ihr auf der sicheren Seite, wenn ihr euch bereits vor der Gründung mit dem Finanzamt über die Formulierung der Satzung ausgetauscht habt. „Einen Förderverein für einen Sportverein zu gründen, ist ein aufwendiges Projekt“, erklärt Martin von den Vereinsstrategen, „ich würde auf jeden Fall in einem Gespräch mit einem Experten erörtern, ob das wirklich der einzige Weg zum Ziel ist. Wichtig ist, dass das Ziel erreicht wird – die Gründung eines Fördervereins ist nur eine Maßnahme zur Zielerreichung. Falls man sich für den Förderverein entscheidet: Es immer sinnvoll, beim Aufbau einer Organisation einen Experten zu Rate zu ziehen, um die Grundlagen sauber zu gestalten und später operativ richtig funktionieren zu können. Die Gründung betrifft ja nicht nur den Förderverein, sondern es verändern sich damit definitiv auch Teile des Hauptvereins.“
3. Schritt: Der Betrieb Im Gegensatz zum „normalen“ Verein steht beim Förderverein nicht die Ausübung eines bestimmten Vereinszwecks im Mittelpunkt (z.B. Sport). Er widmet sich stattdessen der Beschaffung (finanzieller) Mittel. Das heißt konkret: Spender und Sponsoren anwerben, ein Netzwerk aus Geldgebern aufbauen. Der Förderverein ist also Vermittler zwischen gemeinnütziger Organisation (z.B. Hauptverein) und potenziellen Geldgebern.
Der Hauptverein fokussiert sich auf den Spielbetrieb, der Förderverein kann sich ausschließlich auf die Geldbeschaffung durch Spenden und Sponsoring konzentrieren, die Organisation von Festen und Events, auf den Verkauf von Merchandise oder auf die Gewinnung von neuen Mitgliedern, die sich ehrenamtlich im Förderverein engagieren. Dadurch kann er viel zielgerichteter und effektiver agieren, sollte aber viele Ressourcen in Werbung und Netzwerken investieren.
4. Die Vorteile des Fördervereins im Überblick: Finanzielle Vorteile:
Der Förderverein kann durch die Fokussierung mehr Einnahmequellen erschließen: Feste, Sponsoring, Merch-Verkäufe und Vieles mehr. Außerdem macht er Spenden für Personen und Unternehmen attraktiver, indem er selbst Spendenquittungen ausstellen kann und klar zweckgebunden agiert. Zudem kann er langfristige Rücklagen bilden, z. B. für den neuen Kunstrasen oder die geplante Sanierung des Vereinsheims. Außerdem entlastet er den Hauptverein steuerlich, da die wirtschaftlichen Aktivitäten nicht mehr die Buchführung des Hauptvereins belasten. Der Förderverein kann also viel flexibler wirtschaften als der Hauptverein. Damit geht auch ein gewisser Risikopuffer einher: geht zum Beispiel eine Großveranstaltung finanziell schief, trägt rechtlich der Förderverein das Risiko, nicht der Hauptverein.
Organisatorische Vorteile:
Die Teilung in Haupt- und Förderverein bringt eine klare Arbeitsteilung mit sich, die den Verein effektiver aufstellt. Dadurch wird auch das Ehrenamt entlastet: Trainer*innen und Spieler*innen können sich auf den Sport konzentrieren, die Feste und Events werden von den Ehrenamtlichen des Fördervereins geplant und durchgeführt. Ob Mitglied oder nicht, ist nicht entscheidend, denn auch Nicht-Mitglieder können im Förderverein aktiv sein – etwa als Eventmanager oder in der Sponsorenakquise.
Strategische Vorteile:
Durch die Gründung eines Fördervereins ist die Gemeinnützigkeit des Hauptvereins geschützt und ein unabhängiges Arbeiten gewährleistet – auch bei Vorstandswechseln im Hauptverein. Fördervereine ziehen außerdem durch ihre professionellere Struktur Sponsoren an. Der Sponsoring-Bereich kann dadurch professioneller und größer ausgebaut werden und so zu einer zentralen Einnahmequelle werden. Dabei kann im Förderverein langfristig gedacht werden: Für langfristige Projekte (bspw. Bauprojekte) können gezielt Rücklagen gebildet werden, ohne dass der Hauptverein damit in seiner Jahresplanung blockiert wird.