Spendenquittungen im Verein: So füllen Vorstände Zuwendungsbestätigungen richtig aus

Spenden sind in gemeinnützigen Sportvereinen eine gern gesehene Einnahmequelle. Doch wie sind Spendenquittungen im Verein korrekt auszustellen? In diesem Artikel erläutern wir dir, wie ein Verein Spendenquittungen richtig ausstellt.

Spendenquittung Vereine

Was sind Spendenquittungen?

Spendengelder müssen weder vom Spender noch vom Verein versteuert werden, was das Ganze für beide Seiten attraktiv macht. Die Spende ist als Sonderausgabe definiert, womit der Spender von einer steuerlichen Absetzbarkeit profitiert. Um den Betrag absetzen zu können, braucht der Spender eine entsprechende Spendenbescheinigung, die ausschließlich von gemeinnützigen Organisationen ausgestellt werden kann. Je nach Spendenart, gibt es für Spendenquittungen vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Vorlagen, die kostenlos heruntergeladen werden können. Es handelt sich demnach um ein amtliches Dokument.

Die verschiedenen Spendenarten

Im Gegensatz zum Sponsoring, sind Spenden freiwillige Abgaben, womit keine Gegenleistungen einhergehen. Weil es sich um Sonderausgaben handelt, sind Spenden an gemeinnützige Vereine bei der Steuererklärung abzugsfähig.
Das bedeutet: Der Spendenbetrag ist zu 100 % von der Steuerlast absetzbar, sofern man maximal 20 % seiner Gesamteinkünfte spendet. Gemeinnützige Sportvereine dürfen Spendennachweise – eine sogenannte Zuwendungsbestätigung – ausstellen, die für die steuerliche Absetzbarkeit notwendig ist. Im Spendenrecht wird zwischen vier Arten von Spenden unterschieden:

 1) Geldspende
Geldspenden sind Überweisungen oder Bargeldübergaben, die ein Spender freiwillig und ohne Gegenleistung abgibt. Der erhaltene Betrag auf der Spendenquittung muss korrekt ausgewiesen sein. Name, Vorname und Adresse des Förderers müssen auf der Zuwendungsbescheinigung korrekt vermerkt sein.

2) Sachspende
Sachspenden sind Gebrauchsgegenstände wie z. B. Kleidung oder Sportgeräte. In der Spendenbescheinigung sind der Spendenwert und Angaben zur Wertermittlung einzutragen. Bei neuwertigen Gegenständen kann eine Rechnung als Nachweis dienen. Gebrauchte Ware muss der Verein selbst schätzen und ggf. Abschreibungstabellen zur Orientierung heranziehen. 

3) Aufwandsspende
Aufwandsspenden entstehen, wenn ein Vereinsmitglied auf die Aufwandsentschädigung freiwillig verzichtet. Dafür kann der Spender eine Zuwendungsbestätigung erhalten. Für das Ausstellen von Aufwandsspenden müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Der Verein hat dem Spender eine finanzielle Zuwendung in Aussicht gestellt 
b) Der Verzicht muss freiwillig und schriftlich erklärt sein
c) Der Verein muss finanziell in der Lage sein, die finanzielle Zuwendung auszuzahlen 

Hinweis: Anspruchserstattungen müssen in der Vereinssatzung festgehalten sein. Zusätzlich muss auf der Spendenquittung klar ersichtlich sein, dass es sich um die Erstattung von Ansprüchen handelt.

4) Vergütungsspende
In diesem Fall schenkt der Spender dem Verein seine Arbeitszeit und verzichtet auf die Lohnentschädigung. Auch das lässt sich mittels Spendenbescheinigung später in der Steuererklärung als Sonderausgabe deklarieren. Bedingung: Die Person hat im Vorfeld der Tätigkeit mit dem Verein eine Vergütung vereinbart, auf die im Nachhinein freiwillig und ohne Gegenleistung verzichtet wird.

Voraussetzungen für das Ausstellen von Spendenquittungen

Für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Verein braucht den Status der Gemeinnützigkeit, der mittels Freistellungsbescheids nachweisbar ist.
  • Die Spenden fließen unmittelbar dem steuerlich begünstigten Zweckbetrieb zu.
  • Die Geld- oder Sachspende erfolgt ohne Gegenleistungen.
  • Die Spende ist freiwillig. 

Status der Gemeinnützigkeit

Der Status der Gemeinnützigkeit des Vereins muss über den Freistellungsbescheid bestätigt sein. Dieser Bescheid wird von den zuständigen Finanzämtern ausgestellt und gilt für fünf Jahre. Anschließend muss die Freistellungsbescheinigung erneut beantragt und durch das Finanzamt geprüft werden. 

Gemeinnütziger Zweck

 Der Verein muss stets nachweisen können, dass die Spende dem gemeinnützigen Bereich dient. Grundsätzlich dürfen Spenden nicht zum Vermögensaufbau des Vereins verwendet werden. Ausnahme: Der Spender wünscht den Vermögensaufbau ausdrücklich und hinterlegt dieses Interesse auch schriftlich. 

Freiwilligkeit der Spende 

Eine Spendenquittung darf nur ausgestellt werden, wenn die Spende freiwillig ist und ohne Gegenleistung erfolgt. Steuerlich nicht berücksichtigt werden Gegenleistungen, wie z. B. Eintrittskarten für eine Benefizveranstaltung. Solche typischen Sponsoring-Maßnahmen sind steuerlich für beide Seiten nicht zu berücksichtigen.

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Wer darf Spendenbescheinigungen im Verein ausstellen?

Grundsätzlich sind die Bestimmungen in der Vereinssatzung für die berechtigten Personen zur Ausstellung der Spendenbescheinigungen ausschlaggebend. In der Regel werden dazu Personen bestimmt, die den gemeinnützigen Verein nach außen vertreten. Das sind oftmals Vorstandsmitglieder oder der Kassenwart. Das Spendenrecht sieht aber vor, dass die Mitgliederversammlung andere Mitglieder bestimmen darf, die eine Spendenquittung ausstellen. Das kann z. B. der Schatzmeister oder der Jugendleiter sein.

Struktur und Aufbau: Spendenquittung richtig ausstellen

Beim Erstellen der Spendenbescheinigung kann jeder Verein auf die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Muster zurückgreifen. Je nach Spendenart existieren verschiedene Musterdokumente. Die wichtigsten Angaben in einer Spendenquittung sind:

  • Name und Vorname des Förderers 
  • Adresse bzw. Kontaktdaten 
  • Datum der Spende 
  • Der Gesamtbetrag oder der Wert der Sachspende 
  • Datum und Aktenzeichen des Freistellungsbescheids 

Für die Richtigkeit der Angaben haftet der Verein. Das heißt, dass beim Ausstellen der Zuwendungsbescheinigung größte Sorgfalt geboten ist. Achte darauf, dass du die Wortwahl und auch die Reihenfolge des amtlichen Musters in der Spendenquittung beibehältst. Darüber hinaus darf die Spendenbescheinigung nicht länger als eine DIN A4-Seite lang sein. Die Rückseite ist dem Verein zur freien Nutzung überlassen. Sofern auf der Vorderseite nicht ausreichend Platz ist, kannst du auf der Rückseite auf den gemeinnützigen Vereinszweck hinweisen. Außerdem ist der Spendenbetrag in Ziffern und Buchstaben auszuweisen. 

Hier geht es zur Webseite des Bundesfinanzministeriums, wo du die verschiedenen Spendenquittungs-Mustervorlagen herunterladen kannst.

Wer haftet bei falsch ausgestellten Spendenquittungen?

Sobald Spendenbescheinigungen falsch ausgestellt oder Spendenmittel unzulässig genutzt werden, haftet der Verein für die entgangenen Steuern. Die Zuwendungsbescheinigung ist ein amtlicher Nachweis, der korrekt auszufüllen ist. Im schlimmsten Fall können Vorstandsmitglieder sogar mit ihrem Privatvermögen haften. Neben Steuernachzahlungen gegenüber dem Finanzamt drohen dem Verein auch Schadensersatzforderungen, der Entzug der Gemeinnützigkeit oder andere rechtliche Konsequenzen. Im Hinblick auf den Erhalt von Spenden und der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, gibt es zwei spezielle Haftungsfälle: 

1. Ausstellerhaftung
Der Verein hat vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche bzw. fehlerhafte Spendenbescheinigung ausgestellt und der Vorstand hat diesen Nachweis mit einer Unterschrift bestätigt. In solch einem Fall haftet der Verein mit pauschal 30 % der Spendensumme. Die Ausstellerhaftung trifft in der Regel nur den Verein und keine handelnde Person. 

2. Veranlasserhaftung
Verwendet der Verein die Spenden nicht für gemeinnützige Zwecke oder wie vom Spender vorgesehen, können sowohl Verein als auch die handelnden Personen haften. Handelnde Personen können außerdem mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. 

Fehlerhafte Spendenbescheinigungen: Beispiele aus der Praxis 

Haftungen für den Sportverein oder die handelnden Personen greifen, wenn die Spendenquittung nicht richtig ausgestellt ist. Dafür kann es verschiedene Gründe geben: 

1. Es handelt sich gar nicht um eine Spende, weil der Verein eine Gegenleistung erbringt (oftmals Sponsoring). 

2. Es liegt keine Spende vor, weil der Betrag nicht freiwillig geleistet wurde. Beispiel: Aufnahmegebühr im Verein oder obligatorische Beitrittsspende. 

3. Die Spendenquittung ist höher dotiert als die Leistung, die tatsächlich erbracht wurde. 

4. Der angegebene Wert der Sachspende ist weit verfehlt oder unzutreffend

Spendenquittungen: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Spendenquittungen: Offizieller Nachweis für steuerlich absetzbare Spenden, die an gemeinnützige Vereine getätigt wurden. 
  • Spendenarten: Geld-, Sach-, Aufwand- und Vergütungsspenden – jede erfordert spezifische Angaben in der Bescheinigung. 
  • Voraussetzungen: Der Verein muss als gemeinnützig anerkannt sein und die Spende muss freiwillig sowie ohne Gegenleistung erfolgen. 
  • Haftung: Fehlerhafte Bescheinigungen können zu Steuernachzahlungen, Schadensersatz und sogar zur Privathaftung von Vorständen führen. 
  • Aussteller & Aufbau: Meist dürfen Vorstände, Kassenwarte oder Beauftragte die Quittungen ausstellen. Die Bescheinigung muss den amtlichen Vorgaben folgen und alle Pflichtangaben enthalten.

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Praxistipps für Vorstände: 8 wichtige Punkte für fehlerfreie Spendenquittungen

1. Amtliche Muster verwenden
Nutze ausschließlich die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Vorlagen, um rechtliche Fehler zu vermeiden. 

2. Gemeinnützigkeit prüfen
Stelle sicher, dass ein gültiger Freistellungsbescheid vorliegt. Ohne diesen dürfen keine Spendenquittungen ausgestellt werden. 

3. Korrekte Angaben machen
Name, Adresse, Datum, Spendenbetrag, Art der Spende und Aktenzeichen müssen vollständig und fehlerfrei eingetragen sein. 

4. Freiwilligkeit sicherstellen
Spenden müssen ohne Gegenleistung erfolgen; Eintrittskarten oder Sponsoring-Leistungen sind nicht abzugsfähig. 

5. Wert von Sachspenden richtig angeben
Bei neuwertigen Gegenständen Rechnungen beilegen, bei gebrauchten Gegenständen den Wert sorgfältig schätzen und dokumentieren. 

6. Sorgfalt & Haftung beachten
Fehlerhafte Quittungen können zu Steuernachzahlungen und Privathaftung führen. Idealerweise etablierst du interne Prüfroutinen. 

7. Zuständigkeiten im Verein klar regeln
Welche Personen sind für das Ausstellen der Spendenquittungen im Verein zuständig? Weise diesen Punkt einem ausgewählten Personenkreis zu und vermeide Unklarheiten in den Zuständigkeiten. 

8. Spendenquittungen sorgfältig dokumentieren
Sorge für eine saubere Buchhaltung und dokumentiere jede ausgestellte Spendenquittung sorgfältig.

Fazit: Sorgfalt bei Spendenquittungen ist Pflicht

Die Ausstellung von Spendenquittungen in gemeinnützigen Vereinen ist kein formaler Nebenschritt, sondern eine rechtlich bedeutsame Aufgabe. Damit Spender ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen können und der Verein rechtlich abgesichert bleibt, müssen alle Bescheinigungen korrekt, vollständig und nach amtlichen Vorgaben erstellt werden. Steuernachzahlungen, Verlust der Gemeinnützigkeit bis oder die Privathaftung von Vorständen: Fehler oder unvollständige Angaben können schwerwiegende Folgen haben. Deshalb sollten Verantwortliche unbedingt die offiziellen Muster der Finanzverwaltung verwenden und die Voraussetzungen für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen genau prüfen. Nur so lassen sich rechtliche Risiken minimieren und das Vertrauen der Spender stärken. Ein sorgfältiger Umgang mit Spendenquittungen trägt entscheidend dazu bei, die finanzielle Stabilität des Vereins langfristig zu sichern und eine transparente Zusammenarbeit mit Unterstützern zu gewährleisten.

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