Mitgliedsbeiträge als Basis einer jeden Vereinsorganisation
Mitgliedsbeiträge sind für die meisten Vereine die wichtigste Einnahmequelle. Insbesondere, weil die Beiträge der Mitglieder oftmals die einzige konstante Einkunft darstellt und somit für die Finanzierung von Vereinsaktivitäten und langfristiger Planung ausschlaggebend ist. Ob und in welcher Höhe Vereinsbeiträge erhoben werden, kann jeder Verein selbst entscheiden – wichtig ist dabei, dass die entsprechenden Regelungen in der Vereinssatzung verankert sind. Und auch nur über den Eintrag in der Vereinssatzung wird der Mitgliederbeitrag zur Pflicht.
Doch wie gehen Vereinsvorstände damit um, wenn Beiträge ausbleiben? An dieser Stelle kommen zum einen rechtliche Fragen auf – sprich Maßnahmen, die Vereine gegen zahlungssäumige Mitglieder ergreifen dürfen – und zum anderen stehen Vorstände dabei vor organisatorischen Herausforderungen. Wer kümmert sich um was und wie geht der Verein einheitlich dagegen vor? Die gute Nachricht: In der Regel sind in einem Verein nur wenige Mitglieder zahlungssäumig. Doch auch eine geringe Anzahl ausbleibender Mitgliedsbeiträge, kann schnell wirtschaftliche Folgen haben.
Ausbleibende Mitgliedsbeiträge: Ein Rechenbeispiel
Der SV Grün-Weiß Luckenwalde hat 150 beitragspflichtige Mitglieder – 20 davon haben bei der vergangenen Zahlungsperiode die Zahlung ihres Beitrags versäumt. Das sind abgerundet 13 % der Mitglieder und klingt auf dem ersten Blick nach nicht viel. Doch das Rechenbeispiel zeigt, dass auch eine geringe Anzahl an beitragssäumigen Mitgliedern, wirtschaftliche Folgen haben kann. Wir rechnen mit 15 Euro Beitrag pro Monat, die halbjährlich zu zahlen sind:
- 15 Euro * 6 Monate = 90 Euro fehlender Beitrag
- 90 Euro * 20 Mitglieder = 1.800 Euro fehlender Beitrag
Das heißt: Sofern 20 von 150 Mitgliedern ihren halbjährlichen Vereinsbeitrag nicht leisten, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden von 1.800 Euro. Auf das Jahr gerechnet, gehen einem Verein dabei 3.600 Euro verloren. Das sind erwartete Einnahmen, von denen sich ein Verein über das Jahr grundlegend finanziert. Zahlungsrückstände im Verein sind demnach nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ausbleibende Beitragszahlungen führen nicht gleich zur Vereinsinsolvenz, es stellt aber die Basis des wirtschaftlichen Handelns der Organisation dar.