Wie viele Sponsoren dürfen auf ein Handballtrikot?

Du hast Werbepartner für deinen Handballverein am Start und möchtest wissen, wie viele Sponsoren aufs Handballtrikot dürfen? In diesem Artikel erfährst du mehr zum Thema.

Trikotwerbung im Handball

Trikotwerbung ist im Handball grundsätzlich gestattet. Der DHB (Deutscher Handballbund) gibt hier mit den Werberichtlinien (WRL) die Marschrichtung vor. Demnach kann für Firmen oder Firmenprodukte in folgenden Bereichen Werbung gemacht werden:

  1. Auf der Bekleidung von Mannschaften.
  2. Auf der Bekleidung der Schiedsrichter. 
  3. Auf der Bekleidung des Kampfgerichtes, des Hilfspersonals und Markierungshemden der Fotografen. 
  4. Auf der Spielausrüstung. 
  5. Auf dem Spielfeld. 
  6. Mit Durchsagen in der Sporthalle.

Anders als im Fußball ist die Größe der Werbefläche nicht limitiert. Das Sponsorenlogo darf lediglich die Sichtbarkeit der Brust- und Rückennummern nicht beeinträchtigen. Im Handball dürfen die Spieler und Mannschaftsoffiziellen auf der Spiel- und Trainingskleidung insgesamt acht Werbepartner platzieren.

Allgemeine Grundregeln für Werbung auf dem Handballtrikot

Für die Werbefläche auf Handballtrikots hat der DHB Grundsätze festgelegt, die zwingend beachtet werden müssen:

  • Die Werbung darf im Hinblick auf Ethik und Moral nicht gegen allgemeine Grundsätze im Sport verstoßen.
  • Das Werben für politische und religiöse Gruppen sowie Aufschriften politischer und religiöser Aussagen ist nicht gestattet.
  • Werbung für Tabakwaren, deren Hersteller und Händler ist ebenfalls verboten.
  • Bei Kinder- und Jugendmannschaften ist Werbung für alkoholische Getränke nicht erlaubt.

Darüber hinaus dürfen die Verträge zwischen Werbeträger (Mannschaft bzw. Verein) und Sponsor keine Vereinbarung oder Verabredung enthalten, die den Werbeträger in seiner Entscheidungsfreiheit einschränkt. Außerdem darf das Tragen der Werbung nicht zu einem persönlichen Vorteil einzelner Personen (Spieler, Schiedsrichter oder Offizielle) werden. 

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Begriffsbestimmungen: Was beinhaltet „Werbung“ im Handball?

Damit es bei insgesamt acht potenziellen Werbepartnern keine Missverständnisse zwischen Verein und Verband gibt, hat der DHB die Begriffe zum Thema Werbung genau definiert. Aus der Werberichtlinie gehen folgende Erläuterungen hervor:

1) Das Vereinsemblem ist ein Zeichen, welches ausschließlich vom Verein geführt werden darf und diesen identifiziert.

2) Ein sogenannter Hinweis ist eine Informationsaufschrift und kann folgendes beinhalten: 
  • der Name des Spielers, 
  • der Name des Vereins und 
  • der Name der Heimatstadt des Vereins. 

3) Ein Logo ist ein Warenzeichen, welches
  • ein Bildzeichen,
  • ein Wortzeichen oder
  • ein kombiniertes Bild-Wortzeichen sein kann.

4) Ein Herstellerlogo ist ein Logo, was dem Hersteller des Trikots bzw. der Kleidung zuzuordnen ist. Dieses darf nicht größer als 15 cm x 2 cm sein. Jedes größere Herstellerlogo wird als Werbelogo gewertet.


Übrigens: Einzelheiten zu unzulässiger und zulässiger Werbung auf dem Handballtrikot können innerhalb der regionalen Handballverbände unterschiedlich sein. Idealerweise schaust du immer bei deinem zuständigen Verband in den jeweiligen Satzungen und Ordnungen nach.

Trikotsponsoring im Amateurhandball: So geht´s!

Die meisten Amateurvereine suchen händeringend nach Sponsoren. Wie kann eine optimale Sponsoring-Strategie für kleine oder mittelgroße Vereine aussehen? Wie holt man sich attraktive Sponsoren ins Boot? Und was muss man beim Trikotdruck beachten, um Sponsorenlogos bestmöglich darzustellen? Unser Artikel „Trikotsponsoring – So geht’s“ gibt dir Aufschluss über die entscheidenden Fragen. Schaue gerne in den Artikel und setze deine potenziellen Sponsorenlogos auf dem Handballtrikot bestmöglich in Szene!

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