Damit es bei insgesamt acht potenziellen Werbepartnern keine Missverständnisse zwischen Verein und Verband gibt, hat der DHB die Begriffe zum Thema Werbung genau definiert. Aus der Werberichtlinie gehen folgende Erläuterungen hervor:
1) Das Vereinsemblem ist ein Zeichen, welches ausschließlich vom Verein geführt werden darf und diesen identifiziert.
2) Ein sogenannter Hinweis ist eine Informationsaufschrift und kann folgendes beinhalten: - der Name des Spielers,
- der Name des Vereins und
- der Name der Heimatstadt des Vereins.
3) Ein Logo ist ein Warenzeichen, welches
- ein Bildzeichen,
- ein Wortzeichen oder
- ein kombiniertes Bild-Wortzeichen sein kann.
4) Ein Herstellerlogo ist ein Logo, was dem Hersteller des Trikots bzw. der Kleidung zuzuordnen ist. Dieses darf nicht größer als 15 cm x 2 cm sein. Jedes größere Herstellerlogo wird als Werbelogo gewertet.
Übrigens: Einzelheiten zu unzulässiger und zulässiger Werbung auf dem Handballtrikot können innerhalb der regionalen Handballverbände unterschiedlich sein. Idealerweise schaust du immer bei deinem zuständigen Verband in den jeweiligen Satzungen und Ordnungen nach.