Das Wichtigste auf einem Blick
- Jede Änderung in der Satzung gilt als „Satzungsänderung“. Das gilt für Ergänzungen, Streichungen und Neufassungen.
- Satzungsänderungen sind in 5 Schritten erledigt: Vorprüfung, Ankündigung, Beschlussfassung, Protokollierung und Eintragung.
- Die Zweckänderung ist eine Sonderform und erfordert die Zustimmung aller Mitglieder.
- Die Satzung selbst gibt Aufschluss über die Mehrheitsbestimmungen.
Gründe für eine Satzungsänderung im Verein
Beständigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für einen gut organisierten Sportverein. Dennoch holt der stetige Wandel irgendwann jede Organisation ein, sodass einst sinnvolle Regeln und Herangehensweisen nicht mehr zeitgemäß sind. Vereinsziele und -zwecke sind irgendwann neu zu justieren und auf die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Gründe für eine Satzungsänderung können sein:
- Vergrößerung des Vorstands oder der Aufgabenbereiche
- Austausch des Vorstands
- Erweiterung oder Änderung des Vereinszwecks
- Verlegung des Vereinssitzes
- Veränderung oder Neubildung einer Jugendabteilung bzw. -vertretung
- Einführung neuer zeitgemäßer Regelungen
- Streichung veralteter bzw. überflüssiger Regelungen
Übrigens: Jeder Änderung in einer Satzung ist als vollwertige Satzungsänderung zu bewerten. Auch, wenn nur Formulierungen geändert werden. Ebenso stellen redaktionelle Änderungen einzelner Paragrafen Satzungsänderungen dar. Zu guter Letzt sind ebenfalls die Ergänzung oder Streichung einzelner Passagen als Veränderungen anzusehen.
Was ist eine Zweckänderung im Verein?
Die Anpassung des Vereinszwecks ist eine Sonderform der Satzungsänderung. Grundsätzlich dient der Vereinszweck der Bestimmung der Vereinsfunktion und ist somit in jeder Vereinsorganisation in der Satzung festgehalten. Wird der Zweck erweitert oder reduziert, verändert sich die Grundstruktur des Vereins. Deshalb bedarf es hier gemäß § 33 BGB die Zustimmung aller Mitglieder.