Satzungsänderung im Verein: So geht´s

Die Vereinssatzung ist in Sportvereinen so etwas wie die Verfassung. Doch keine Sorge: Eine Satzungsänderung nimmt zwar einige wichtige Formalitäten in Anspruch. Es ist aber nicht so schwer, wie es klingt. In diesem Artikel erklären wir dir, wie die Satzungsänderung im Verein funktioniert.

Das Wichtigste auf einem Blick

  • Jede Änderung in der Satzung gilt als „Satzungsänderung“. Das gilt für Ergänzungen, Streichungen und Neufassungen.
  • Satzungsänderungen sind in 5 Schritten erledigt: Vorprüfung, Ankündigung, Beschlussfassung, Protokollierung und Eintragung.
  • Die Zweckänderung ist eine Sonderform und erfordert die Zustimmung aller Mitglieder.
  • Die Satzung selbst gibt Aufschluss über die Mehrheitsbestimmungen.

Gründe für eine Satzungsänderung im Verein

Beständigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für einen gut organisierten Sportverein. Dennoch holt der stetige Wandel irgendwann jede Organisation ein, sodass einst sinnvolle Regeln und Herangehensweisen nicht mehr zeitgemäß sind. Vereinsziele und -zwecke sind irgendwann neu zu justieren und auf die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Gründe für eine Satzungsänderung können sein:
  • Vergrößerung des Vorstands oder der Aufgabenbereiche
  • Austausch des Vorstands
  • Erweiterung oder Änderung des Vereinszwecks
  • Verlegung des Vereinssitzes
  • Veränderung oder Neubildung einer Jugendabteilung bzw. -vertretung
  • Einführung neuer zeitgemäßer Regelungen
  • Streichung veralteter bzw. überflüssiger Regelungen

Übrigens: Jeder Änderung in einer Satzung ist als vollwertige Satzungsänderung zu bewerten. Auch, wenn nur Formulierungen geändert werden. Ebenso stellen redaktionelle Änderungen einzelner Paragrafen Satzungsänderungen dar. Zu guter Letzt sind ebenfalls die Ergänzung oder Streichung einzelner Passagen als Veränderungen anzusehen.

Was ist eine Zweckänderung im Verein?

Die Anpassung des Vereinszwecks ist eine Sonderform der Satzungsänderung. Grundsätzlich dient der Vereinszweck der Bestimmung der Vereinsfunktion und ist somit in jeder Vereinsorganisation in der Satzung festgehalten. Wird der Zweck erweitert oder reduziert, verändert sich die Grundstruktur des Vereins. Deshalb bedarf es hier gemäß § 33 BGB die Zustimmung aller Mitglieder.

Satzungsänderung im Verein: Ist es kompliziert die Vereinssatzung zu ändern?

Jein! Grundsätzlich kann jeder Verein zu jedem Zeitpunkt die Satzung verändern. Das betrifft das Umschreiben, Zuschreiben, Ergänzen oder Kürzen. Es gibt aber Vorgaben, die dabei eingehalten werden müssen, ehe das Registergericht prüft und die Satzungsänderung genehmigt. Das ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Gründungsmitglieder investieren deshalb sehr viel Zeit, um den ersten Entwurf der Vereinssatzung niederzuschreiben. Denn die Satzung definiert die Ziele, Prozesse, Berechtigungen, Zuständigkeiten, Verbote und Verhaltensregeln des Vereins. Im Laufe der Zeit ändern sich bestimmte Gegebenheiten, sodass eine Satzungsänderung notwendig wird.

Nach § 32 BGB ist die Mitgliederversammlung für die Satzungsänderung zuständig bzw. verantwortlich. Wie immer, bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Wenn die Satzung mit einer Klausel versehen ist, kann auch der Vorstand selbstständig eine Satzungsänderung vornehmen. Das ist in einem begrenzten Umfang möglich, um nach Vorgaben des Vereinsregisters bzw. des Finanzamts redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Ablauf von Satzungsänderungen: So kannst du die Vereinssatzung verändern

Wenn die Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde, ist diese noch nicht rechtswirksam. Der Verein ist dazu angehalten, den Ablauf der Satzungsänderung zu prüfen, diesen zu dokumentieren und die Beschlüsse im Vereinsregister eintragen zu lassen. So läuft der Prozess der Satzungsänderung ab:
  1. Vorprüfung: Du kannst die Satzungsänderung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder das Vereinsregister sowie das Finanzamt prüfen lassen.
  2. Ankündigung / Einladung: Alle Mitglieder müssen zur Mitgliederversammlung eingeladen werden. In der Einladung muss die Satzungsänderung als Tagesordnungspunkt klar formuliert sein.
  3. Beschlussfassung: Auf der Mitgliederversammlung ergeht per Abstimmung ein Beschluss zur Satzungsänderung im Verein.
  4. Protokollierung: Der Beschluss der Satzungsänderung ist durch einen Schriftführer schriftlich zu protokollieren.
  5. Anmeldung: Die Satzungsänderung wird samt Unterlagen beim Registergericht angemeldet bzw. beantragt.


Einladung zur Mitgliederversammlung: Wie muss die Einladung aussehen?

  1. In der Einladung muss die Satzungsänderung als Tagesordnungspunkt ausgewiesen sein.
  2. Die betroffenen Satzungsparagrafen sind dabei zu nennen.
  3. Die Satzung gibt vor, in welcher Form die Mitglieder die Einladung erhalten (E-Mail, postalisch etc.)
  4. Die Einladungsfrist von vier Wochen sollte eingehalten werden.

Mehrheitsverhältnisse: So läuft eine Beschlussfassung ab

Vor der Abstimmung sollte der alte und aktualisierte Satzungstext vorgelesen werden. Die Änderungen können kumuliert zur Diskussion und Abstimmung freigegeben werden. Der Versammlungsleiter – in der Regel der 1. Vorsitzende – muss aber darauf hinweisen, dass jedes Mitglied das Recht auf eine Diskussion jedes einzelnen Änderungspunkt hat. Sollte ein Mitglied verlangen, dass die Abstimmung getrennt vonstattengeht, kann die Satzung nicht mehr als Ganzes zur Abstimmung gestellt werden. In diesem Fall wird dann über jeden Satzungsänderungspunkt separat entschieden.

Die Satzung erlaubt es Vereinen erforderliche Mehrheitsverhältnisse per Abstimmung abzuhalten, um internen Bestimmungen Vorrang gegenüber gesetzlichen Regelungen zu gewähren. Mit welcher Mehrheit Satzungsänderungen zu beschließen sind, kann jeder Verein selbst regeln. Sind keine Festlegungen über die Mehrheitsverhältnisse in der Satzung enthalten, gilt § 33 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder der Satzungsänderung zustimmen, gilt die Änderung als angenommen. Es sei denn, es handelt sich um Änderungen, die den Vereinszweck betreffen. Die Zweckänderung kann nur einstimmig beschlossen werden.

Protokoll führen: So protokollierst du den Beschluss der Mitgliederversammlung

Die Satzungsänderung muss im genauen Wortlaut im Protokoll festgehalten sein. Außerdem ist das das Abstimmungsergebnis wie folgt darzulegen:
  • Anzahl abgegebener Stimmen,
  • Anzahl der Ja-Stimmen,
  • Anzahl der Nein-Stimmen,
  • Anzahl der Enthaltungen,
  • Anzahl der ungültigen Stimmen.

So kann ein Protokolleintrag aussehen:
Der Versammlungsleiter las den Teil der Satzungsänderung (Neufassung) vor und stellte diese nach einer Erläuterung zur Diskussion. 
Nach der Diskussion gab der Versammlungsleiter die Satzungsänderung (mit folgenden Änderungen) zur Abstimmung frei. 
Die Satzungsänderung wurde von den Mitgliedern mit folgendem Abstimmungsergebnis angenommen:
  • Abgegebene Stimmen: 50
  • Ja-Stimmen: 48
  • Nein-Stimmen: 0
  • Enthaltungen: 2
  • Ungültige Stimmen: 0
Der Vorstand wird zu Anpassungen des Satzungsentwurfs bemächtigt, soweit diese nach Vorgaben des Registergerichts für die Eintragung in das Vereinsregister und den Erhalt der Gemeinnützigkeit notwendig sind. 
Die Mitgliederversammlung hat die Ermächtigung mit 48 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen beschlossen.

Anmeldung beim Registergericht – wie die Satzungsänderung rechtswirksam wird

Erst, wenn die Satzungsänderungen im Vereinsregister eingetragen sind, werden diese nach außen hin wirksam. Auf Grundlage der Satzungsänderung, dürfen Beschlüsse gefasst werden. Diese sind aber nicht rechtskräftig. Der Vorstand hat die Aufgabe, die Satzungsänderung beim Registergericht anzumelden. Die Anmeldung ist in Urschrift und Abschrift einzureichen. Außerdem müssen die Unterschriften der Vorstandsmitglieder – wie auch bei der Erstanmeldung – notariell beglaubigt sein. Folgende Dokumente dürfen bei der Anmeldung beim Registergericht nicht fehlen:
  • Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung, in der es zur Satzungsänderung kam.
  • Optional die aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (abhängig vom jeweiligen Registergericht).
  • Optional die Kopie der Einladung zur Mitgliederversammlung (abhängig vom jeweiligen Registergericht).
Hinweis: Bei einer Satzungsänderung ist für den Verein ein Termin beim Notar unumgänglich. Es werden die Unterschriften der Vorstandsmitglieder notariell beglaubigt.

Vereinssatzungsänderungen können vom Gericht auch abgelehnt werden, sofern Aufklärungs- oder Nachbesserungsbedarf besteht. In solch einem Fall wird der Verein aufgefordert, notwendige Informationen oder Unterlagen einzureichen. Sogenannte „Eintragungshindernisse“ werden förmlich mitgeteilt. Dem Verein wird innerhalb einer Frist die Gelegenheit gegeben, die ausgewiesenen Mängel zu beheben.

Checkliste: Wann kann eine Satzungsänderung vom Gericht abgelehnt werden?

Zugegeben: Dass, das Gericht die Satzungsänderung ablehnt ist selten der Fall. Es kann aber vorkommen. Die Ablehnung einer Satzungsänderung ist insofern ärgerlich, weil der gesamte Abstimmungsvorgang wiederholt werden muss. Das kostet Zeit und Nerven. Und selbst wenn das Gericht die Satzungsänderung annimmt, solltest du trotzdem mögliche Unklarheiten oder Fehlerquellen verhindern. Andernfalls kommt es später im Verein zu schwierigen Diskussionen. Wenn du die nachstehende Checkliste beachtest, bist du mit deinem Verein immer auf der sicheren Seite.
  • Unklare Formulierungen: Die vorgeschlagene Änderung ist klar und präzise zu formulieren. Vermeide Missverständnisse oder unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, weil es sonst zu Konflikten im Verein kommt.
  • Formvorschriften: Von der Einladung zur Mitgliederversammlung bis zur fertigen Anmeldeerklärung, sind die beschriebenen Vorschriften einzuhalten. Fehler verzögern den Prozess und machen die geplanten Änderungen unwirksam.
  • Vorbereitung: Als Vorstandsmitglied solltest du dich vergewissern, dass alle Informationen und Unterlagen für die Mitgliederversammlung vorhanden sind. So können aufkommende Fragen zur Satzungsänderung viel besser beantwortet werden. Unprofessionelles Verhalten kann zu einem negativen Abstimmungsergebnis führen.
  • Transparenz: Informiere die Mitglieder über die geplanten Änderungen. Fehlende Transparenz sorgt für Misstrauen und Ablehnung.
  • Rechtzeitige Mitgliederversammlung: Die Mitglieder benötigen ausreichend Zeit, um sich auf die Versammlung und mögliche Diskussionspunkte vorzubereiten. Die rechtzeitige (vier Wochen im Voraus) Einberufung der Mitgliederversammlung ist sehr wichtig.
  • Einhaltung der Mehrheitsregelung: In der Satzung ist eine Mehrheiten-Regelung festgelegt, die zwingend einzuhalten ist. Sonst sind etwaige Satzungsänderungen im Verein ungültig.
  • Dokumentation: Sämtliche Schritte des Änderungsprozesses sind zu dokumentieren. Dazu gehören die Einladung zur Mitgliederversammlung, die Diskussion, das Abstimmungsergebnis und das Protokoll.
  • Vereinsregister: Die beschlossenen Satzungsänderungen müssen beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Andernfalls ist die Änderung nicht wirksam.

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